1. Prozess nach neuem NÖ-Gesetz. Kampfhund-Besitzer aus Pottschach angeklagt.
Der Schrecken nach der Kampfhund-Attacke auf den kleinen Sebastian (2) steckt all jenen, die dabei waren, noch tief in den Knochen. Zur Erinnerung: Am 23. September reißt sich der Rottweiler-Rüde Dino bei einem Spielplatz in einer kleinen Ternitzer Siedlung (Bezirk Neunkirchen) von seinem Besitzer Johann K. (74) los und fällt den Buben an. Der Hund zerrt ihn vom Schaukelpferd und verletzt ihn schwer am Bauch und an den Beinen. Sebastians Großvater und ein Passant können die wild gewordene Kreatur schließlich von dem Kind trennen. Dabei werden auch sie verletzt.
Gerichtsverfahren
Dino wurde daraufhin eingeschläfert, für sein Herrl folgt das gerichtliche Nachspiel: fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Darauf steht ein Strafrahmen bis zu zwei Jahren.
Gesetz eindeutig
Erich Habitzl, Sprecher der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft, befürwortet das nö. Hundehaltergesetz und bringt damit die Anklage auf den Punkt: „Das neue Gesetz für die Haltung eines gefährlichen Hundes sieht die Beißkorbpflicht im gesamten Ortsgebiet vor. Dieser Hund hatte keinen und verletzte so mindestens zwei Personen.“
Die Anklageschrift wird dem Beschuldigten dieser Tage zugestellt. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Sebastian ist mittlerweile wieder wohlauf, seine Eltern und Großeltern können aufatmen. In Ternitz wird inzwischen strenger kontrolliert.