Im September wurde ein zweijähriger Bub schwer verletzt.
Der Besitzer jenes Rottweilers, der im vergangenen September einen zweijährigen Buben in Pottschach in der Gemeinde Ternitz (Bezirk Neunkirchen) angefallen und schwer verletzt hatte, muss sich kommende Woche vor Gericht verantworten. Dem 74-Jährigen wird fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zur Last gelegt. Die Verhandlung findet am 14. März am Landesgericht Wiener Neustadt statt.
Zwei Jahre Haft drohen
Dass sich der Mann nicht an das NÖ Hundehaltegesetz gehalten hatte - Rottweiler zählen zu Listenhunden, die mit Leine und Beißkorb geführt werden müssen, der Hund trug aber keinen Beißkorb - werde strafrechtlich nicht eigens verfolgt, da es sich um ein Verwaltungsdelikt handle. Dem Mann drohen bis zu zwei Jahre Haft.
Kind wurde schwer verletzt
Der Vorfall ereignete sich am 23. September vergangenen Jahres auf einem Spielplatz in Pottschach. Der Zweijährige war in Begleitung seines Opas und hatte auf einem Wippschaukelpferd gespielt, als der 74-Jährige mit dem Tier das Gelände überquerte. Dabei dürfte der Hund derart heftig an der Leine gezogen haben, dass er seinen Besitzer zu Boden riss. Dann fiel er über das Kind her, das an Hüfte und Becken schwer verletzt wurde. Der Rottweilerrüde wurde umgehend eingeschläfert.