Der 54-Jährige soll das von Drogen schwer beeinträchtige Mädchen in die Wohnung mitgenommen und ihren Zustand dort ausgenutzt haben. Am nächsten Tag war die 16-Jährige tot.
Der Rumäne muss sich Ende Juni wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person am Landesgericht Wien verantworten. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.
- 16-Jährige stirbt nach Drogenkonsum bei fremden Mann
- 16-Jährige lag tot in Wiener Wohnung - 54-Jähriger festgenommen
- Erzieher missbrauchte 3 Buben: 5 Jahre Haft
Dem 54-Jährigen wird vorgeworfen, das Mädchen am 9. Dezember 2023 zu sich in die Wohnung in Rudolfsheim-Fünfhaus mitgenommen zu haben. Dort soll er ihren Zustand, sie war völlig zugedröhnt, ausgenutzt und sie mehrfach missbraucht haben. Am nächsten Tag lag der Teenie aufgrund seines Drogenmissbrauchs tot in der Wohnung.
Die beiden hatten sich wenige Tage vorher am Margaretengürtel kennengelernt, als das Mädchen sich Drogen besorgte. Der Rumäne sprach sie an und plauderte mit ihr. Am 9. Dezember hatten sich die beiden zufälligerweise am Westbahnhof wieder getroffen. Daraufhin nahm er sie mit in seine Wohnung. Es sei nicht nur um Drogen, sondern auch um Sex gegangen. Wie die Ermittlungen ergaben, dürfte sich die 16-Jährige mit sexuellen Diensten ihre Drogensucht finanziert haben. Der Rumäne soll sie für Sex bezahlt haben. Dabei sei er davon ausgegangen, dass sie schon über 18 Jahre alt war.
Nahmen noch zusammen Drogen
Aufgrund dessen und weil das Gegenteil nicht zu beweisen war, wurde der Mann nicht wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zur Anklage angebracht - an sich sind entgeltliche sexuelle Kontakte zu Personen unter 18 Jahren verboten.
In der Wohnung dürften der 54-Jährige und das Mädchen in seinem Zimmer weiter Drogen genommen haben. Nachdem die 16-Jährige dann in einen Dämmerzustand verfallen war, hatte er Sex mit ihr. Am nächsten Tag, als der Rumäne erwachte, war sein Besuch bereits tot. Jede Hilfe kam zu spät. Sie wurde halb bekleidet in Bauchlage auf der Couch gefunden.
In seiner polizeilichen Einvernahme gab der Angeklagte an, zu den sexuellen Handlungen wäre es einvernehmlich gekommen. Er befindet sich seit sechs Monaten wegen Fluchtgefahr in U-Haft.