Wien
Russischer Serienmörder wird ausgeliefert
19.08.2015
Der angebliche Sechsfach-Mörder Aslan G. versuchte Auslieferung zu verhindern.
Auch im zweiten Anlauf hat das Wiener Straflandesgericht die Auslieferung des angeblichen russischen Sechsfach-Mörders Aslan G. für zulässig erklärt. Es gebe keine "schwerwiegenden Gründe", um der russischen Justiz die beantragte Überstellung des 45-Jährigen zum Zwecke der Strafverfolgung zu verweigern, stellte Richter Michael Spinn am Mittwochabend fest. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
In seiner Begründung verwies Spinn auf die "ständige Rechtsprechung", wonach Menschenrechtsverletzungen in Russland nicht "ständige Praxis" seien und nicht "systematisch" vorkämen. "Der Nachweis, dass dem Betroffenen Menschenrechtsverletzungen drohen könnten, ist in der gegenständlichen Causa nicht zu erkennen", erklärte Spinn. Man könne der russischen Justiz nicht grundsätzlich unterstellen, "dass sie unfaire Verfahren führen würde". Es sei "in keiner Weise nachgewiesen", dass Aslan G. in Russland mit Folter und Misshandlung rechnen müsse.
Das Landesgericht hatte bereits Ende Mai die Auslieferung für zulässig erklärt. Das Wiener Oberlandegericht (OLG) hob den entsprechenden Beschluss am 25. Juni allerdings aufgrund menschenrechtlicher Bedenken auf. Mehrere verlässliche Quellen hätten "wiederholte Verletzungen gegen Artikel 3 MRK (das Verbot der Folter, Anm.) durch den Zielstaat im Bereich des Strafvollzugs festgehalten", stellte das OLG fest. Dem Erstgericht wurde daher aufgetragen, eine "diplomatische Zusicherung durch die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation" einzuholen, dass Aslan G. menschenrechtskonform behandelt wird. Diese "Garantierklärung" wurde der Wiener Justiz mittlerweile übermittelt.