Die Frühpensionistin fiel gegen einen harten Gegenstand und starb.
Im fortgesetzten Geschworenenprozess gegen einen 45-jähriger Pinzgauer, der seine gleichaltrige Freundin so fest geschlagen haben soll, dass sie stürzte und vier Tage später an einer Gehirnblutung starb, ist am Freitagabend am Landesgericht Salzburg ein Urteil ergangen. Der Angeklagte erhielt wegen Mordes an der Frau 15 Jahre Haft. Er war nicht geständig. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.
Das Paar, das eine Wochenendbeziehung führte, habe vor der Tat in der Nacht auf 23. Dezember 2013 im Pinzgau noch zwei Lokale besucht und dort auch Alkohol konsumiert, hatte Staatsanwalt Andreas Allex am ersten Verhandlungstag vergangenen Mittwoch erläutert. In der Wohnung der Frau habe sich schließlich ein verbaler Streit entfacht, der dann in Handgreiflichkeiten vor allem durch den Angeklagten ausgeartet sei.
Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten wurden die Verletzungen der Pinzgauerin durch mehrfache stumpfe, äußere Gewalteinwirkung hervorgerufen. Eine Zeugin belastete den beschuldigten, 18 Mal vorbestraften Kranfahrer. Das Opfer habe ihr vor der Tat mehrmals erzählt, dass es von dem Mann öfters geschlagen werde.
Der Angeklagte bestritt allerdings vehement, dass er in der Tatnacht seiner Freundin Gewalt angetan hätte. Sie sei Alkohol- und Tabletten-abhängig gewesen, und in jener Nacht plötzlich "narrisch" geworden und einige Male gestürzt. Er habe sie mehrmals hochgezogen, schließlich habe sich die Frau ins Bett gelegt. Als er in der Früh nachgesehen habe, sei sie dort regungslos gelegen. Nach rund einer halben Stunden alarmierte er das Rote Kreuz. Die im Gesicht und am Oberkörper schwer verletzte Frau wurde ins Spital gebracht, wo die Ärzte schließlich den Kampf um ihr Leben verloren.
Der 45-Jährige ist wegen der Causa im Juli des Vorjahres bereits vor einem Salzburger Schöffensenat gestanden. Die Anklage lautete damals noch auf "Körperverletzung mit tödlichem Ausgang". Doch der Prozess endete mit einem "Unzuständigkeitsurteil". Ein bedingter Tötungsvorsatz sei nicht auszuschließen, erklärte damals die vorsitzende Richterin. Gegen dieses Urteil legte der Beschuldigte Beschwerde ein. Er ist damit jedoch beim Obersten Gerichtshof abgeblitzt. Nach dem heutigen Urteil gaben weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger eine Erklärung ab. Sechs Geschworene hatten die Frage, ob es sich um einen Mord handelte, mit "ja" beantwortet, zwei Geschworne mit "nein".