In zweiter Instanz

380-kV-Leitung in Salzburg genehmigt

09.04.2008

Die 380-kV-Leitung in Salzburg wurde in zweiter Instanz bewilligt. Die Gemeinden kündigen Widerstand an.

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© DPA
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Die 380-kV-Leitung in Salzburg wurde auch in 2. Instanz genehmigt. Der Umweltsenat hat nun als Berufungsbehörde nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz den ersten Abschnitt der Hochspannungsleitung zwischen St. Peter am Hart in Oberösterreich und Elixhausen-Ursprung im Salzburger Flachgau genehmigt. Die betroffenen Anrainergemeinden hatten bis zuletzt gehofft, dass der Senat die Causa an die erste Instanz zurückweist und doch noch ein Teil der Leitung als Kabel unter der Erde verlegt werden muss.

Verkabelung nicht vorschreibbar
Die Anrainergemeinden wollten eine teilweise Verkabelung der Leitung erreichen. Untermauert wurde dies mit einem Gutachten, wonach Teilverkabelungen bis 25 Kilometer machbar seien. Der Umweltsenat entschied aber, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht vorgeschrieben werden könne. Der Senat stellte fest, "dass auch das Vorbringen, eine Teilverkabelung der gegenständlichen Starkstromleitung wäre 'technisch machbar' und die konkret begehrten Teilverkabelungen wären umsetzbar, nicht zu einer diesbezüglichen Vorschreibung im vorliegenden Verfahren führen konnte. Ein Antrag der Projektwerberin auf Genehmigung einer (Teil-)Verkabelung (bzw. ein entsprechendes Projekt) liegt nicht vor und ist daher nicht Verfahrensgegenstand", heißt es in dem 136 Seiten umfassenden Bescheid.

Alle Kriterien erfüllt
Die geplante, 46 Kilometer lange 380-kV-Leitung entspreche jedenfalls dem Stand der Technik. Würden zudem auch alle übrigen Genehmigungskriterien erfüllt und insbesondere auch die betroffenen Parteien nicht in ihren gesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt, "so besteht keine rechtliche Grundlage, der Projektwerberin eine Teilverkabelung vorzuschreiben. Bei Erfüllung der gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen hat die Projektwerberin vielmehr einen Rechtsanspruch auf Genehmigung ihres eingereichten Vorhabens. Dem Umweltsenat ist in diesem Fall die Anordnung einer 'Kabelvariante' verwehrt", heißt es.

Widerstand angekündigt
"Der Bescheid sagt, die Freileitung darf gebaut werden, sie muss aber nicht gebaut werden", reagierte der Berndorfer Bürgermeister Josef Guggenberger, der Sprecher der Anrainergemeinden ist. Er kündigte zum einen eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof an, andererseits "ist jetzt die Politik gefordert. Die Zeit der Lippenbekenntnisse ist vorbei." ie Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof werde eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes begehren, weil Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem EU-Recht durchgeführt werden müssen, sagte Guggenberger. "Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen", zeigte sich der Bürgermeister kämpferisch.

"Soll ihnen sagen, wo es lang geht"
Außerdem würden die Gemeinden Seekirchen und Seeham versuchen, das Leitungs-Vorhaben zu verzögern oder gar zu verhindern. Diese beiden Gemeinden hätten nämlich keinen Vertrag mit dem Verbund unterzeichnet, weshalb der Verbund die Kommunen wegen benötigter Grundstücke enteignen müsse. "Wir werden schauen, wie sich der Bund bei der Enteignung von Gemeinden verhält." Schließlich fordert der Bürgermeister politische Verantwortung ein. Die Bundesregierung als Mehrheitseigentümer des Verbundes "soll den Managern sagen, wo es lang geht". Guggenberger wiederholte die Forderung nach einer neuen Planung und teilweisen Verkabelung.

Burgstaller enttäuscht
Enttäuscht zeigten sich auch die Mitglieder der Salzburger Landesregierung. Es sei ein Rückschlag für die guten Salzburger Argumente, erklärte LH Gabi Burgstaller (S). Die Landeshauptfrau forderte die Prüfung weiterer rechtlicher Schritte bis hin zu Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof. "Auf keinen Fall soll es vor einer endgültigen rechtlichen Klärung einen Start der Bauarbeiten geben." Die 380-kV-Leitung habe große wirtschaftspolitische Bedeutung für das Bundesland Salzburg, und die Landesregierung werde sich weiter für eine Teilverkabelung der Leitung in Salzburg einsetzen. Sie werde die Entscheidung des Umweltsenats auch im Rahmen der anstehenden Regierungsklausur der Salzburger Landesregierung zum Thema machen, kündigte Burgstaller an.

Verbund erfreut
Froh, dass der Bescheid jetzt da ist, zeigte sich der Vorstand der Verbund-Netztochter Austrian Power Grid (AGP) Heinz Kaupa. Er hoffe, dass man nun zum Dialog mit der Landesregierung und der Bevölkerung zurückfinde. Der Verbund sei "zu allen Kompromissen bereit, aber sie müssen technisch machbar sein". Auch die Wirtschaftskammer forderte eine rasche Verwirklichung.

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