Am Landesgericht Salzburg

Amtsmissbrauch: Pinzgauer Ortschef bekommt Geldstrafe

19.12.2019

Ein Bürgermeister im Pinzgau ist am Donnerstag wegen Amtsmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 12.600 Euro am Landesgericht Salzburg verurteilt worden.

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Salzburg.  Er soll 2012 und 2016 den Bau von zwei Wohnhäusern trotz fehlender Flächenwidmungen bewilligt haben. Ein Freispruch erfolgte vom Vorwurf, 2014 den Bau einer Appartementanlage trotz fehlender Kollaudierung eines Schutzdammes genehmigt zu haben.

Geldstrafe unbedingt ausgesprochen

Die Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 35 Euro wurde unbedingt ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte, der vom Land Salzburg angezeigt worden war, gestand bei dem Prozess Fehler ein. Es sei ihm damals aber nicht bewusst gewesen, dass er einen Amtsmissbrauch begehen könnte. Im Fall der beiden Einfamilienhäuser, wo das Land eine aufsichtsbehördliche Genehmigung des Bescheids erteilen hätte müssen, gestand er "eine Befugnisüberschreitung" ein.

"Mein sozialer Einschaltknopf ist gedrückt worden", sagte der Bürgermeister einer Pinzgauer Gemeinde zur vorsitzenden Richterin, Anna-Sophia Geisselhofer. Denn es habe sich um Jungfamilien gehandelt, die auf engem Raum wohnten und endlich bauen wollten. "Ich habe aber in keiner Art und Weise wissentlich das Land schädigen wollen." Es habe nie Zweifel darüber gegeben, dass die Projekte nicht genehmigt würden. Und die Widmungen seien im Nachhinein auch erfolgt.

Was die Appartements betrifft, so hielt Staatsanwalt Andreas Winkler dem Bürgermeister vor, dass mit dem Bau bereits begonnen wurde, obwohl die Kollaudierung der Hochwasserschutzanlage nicht erfolgt war. "Das ist mir peinlich", sagte der Angeklagte, denn er habe "sauber arbeiten" wollen. Die Formulierung im Baubescheid, wonach mit der Errichtung der Appartementanlage begonnen werden könne, wenn der neu errichtete Hochwasserschutzdamm kollaudierungsfähig, also behördlich abnahmefähig ist, sei im Nachhinein gesehen ein "blöder Formulierungsfehler" gewesen.

"Der Schutzdamm war zu Baubeginn bereits fertig", sagte der Ortschef, und die Kollaudierung sei später auch positiv bewertet worden. "Ich habe damals das für mich Bestmögliche getan." Verteidiger Thomas Schwab sah den Tatbestand des Amtsmissbrauchs nicht erfüllt. "Nicht jeder fehlerhafte Bescheid ist ein Amtsmissbrauch."

Im Fall der fehlenden Flächenwidmung für ein Einfamilienhaus im Jahr 2012 fragte der Staatsanwalt, ob für das beabsichtigte Bauvorhaben alle Sicherstellungen gemacht worden seien. "Wir haben im Prinzip alle Gefährdungen berücksichtigt. Stützmauern und Auflagen für die gelbe Zone sind eingehalten worden. Das Gebäude befand sich außerhalb der roten Zone", antwortete der Beschuldigte. Die Richterin verwies auf jüngste Hochwasserkatastrophen. Wenn man die Bilder in Kärnten von den Murenabgängen sehe, "sollte man die Leute nicht mit voreiligen Bescheiden in den Bau hineintreiben", gab sie zu bedenken.

Detail am Rande: Mangels Schriftführerin ließ die Vorsitzende die Verhandlung über eine Mikrofonanlage aufzeichnen. Wegen technischer Probleme mit der Tonanlage mussten die Prozessbeteiligten mehrmals "umziehen". Erst im dritten Saal funktionierte die Technik. Der Prozess verzögerte sich dadurch um eine Stunde.

Zur Vollversion des Artikels