Salzburg
Bombenalarm: Teenie legt Flughafen lahm
17.11.2014Der 13-Jährige wollte sich mit drei Freunden einen "Jux" machen.
Große Aufregung hat am Montagvormittag am Flughafen Salzburg wegen einer Bombendrohung geherrscht. Ein Anrufer hatte am Telefon erklärt: "Der Koffer mit der Bombe für die Türkei steht bereit". Es folgte ein großer Polizeieinsatz, der Flughafen wurde großräumig abgesucht. Der Anrufer war rasch ausgeforscht: ein 13-Jähriger aus dem Burgenland, der sich mit drei Freunden einen "Jux" machen wollte.
Großeinsatz
Um 9.45 Uhr langte der Anruf in der Vermittlung des Flughafens ein. Der Anrufer deponierte seinen Spruch mit dem Koffer. Als die Vermittlung genauer nachfragte, wurde das Telefonat beendet. Der Airport leitete gemeinsam mit der Polizei unverzüglich Sicherungsmaßnahmen ein, die Polizei begann auch zu versuchen, den Anruf zurückzuverfolgen. Sämtliche Einheiten der Polizei wie Sprengstoffexperten, Diensthundeführer mit Sprengstoffspürhunden, Beamte der Grenzkontrollen und Polizeistreifen waren im Einsatz. Sie durchsuchten die Terminals großräumig. Es konnten aber zu keinem Zeitpunkt verdächtige Gegenstände gefunden werden.
Der Flughafen selbst musste nicht gesperrt werden, auch der Betrieb lief unverändert weiter, sagte Polizei-Sprecherin Eva Wenzl. Besonders genau wurden natürlich jene Bereiche abgesucht, die türkische Airlines betrafen.
"Jux"
In der Zwischenzeit hatten die Ermittler schon relativ rasch herausgefunden, dass der 13-Jährige im Burgenland mit der Sache zu tun haben könnte. Niederösterreichische Kollegen konnten mit der Mutter Kontakt aufnehmen, und über diese war es möglich, an den Burschen zu gelangen, der sich in einer Neuen Mittelschule im Burgenland aufhielt. Der junge Mann gab sofort zu, gemeinsam mit drei Mitschülern diesen "Jux" ausgeheckt zu haben. Damit konnte am Flughafen Entwarnung gegebenen werden, und zwar 85 Minuten nach dem Anruf.
Die Polizei wird nach dem Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Salzburg einen Bericht vorlegen. Eine formale Anzeige wird es nicht geben, weil der 13-Jährige noch nicht strafmündig ist.