Runde zwei im Rechtsstreit zwischen Republik Österreich und Stadt Salzburg. Schätzungen zufolge "schlummern" etwa 15.000 Bomben in Österreichs Erde.
Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Salzburg und der Republik Österreich um die Kosten für das Aufsuchen und Bergen von Fliegerbomben aus dem Zeiten Weltkrieg geht erwartungsgemäß in die zweite Runde. Das Innenministerium werde gegen das Urteil einer Salzburger Zivilrichterin, wonach der Bund für die Kosten aufkommen muss, berufen. Das erklärte Ministeriums-Sprecher Rudolf Gollia am Donnerstag.
Vier Jahre Musterprozess
Die Stadt Salzburg hatte vom Bund
925.500 Euro für die Sondierung von 27 Verdachtspunkten und die Bergung von
drei Fliegerbomben gefordert. Mehr als vier Jahre lang dauerte der
Musterprozess, bis am 27. August ein Urteil "dem Grunde nach" gefällt und
der Stadt Salzburg Recht gegeben wurde.
Klärung der Zuständigkeit
Richterin Marion Kefer zog
für ihre Argumentation im Wesentlichen das Bundesverfassungsgesetz in
Verbindung mit dem Sicherheitspolizeigesetz heran. Gebe es konkrete Hinweise
für Bombenverdachtspunkte, setze bereits eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit ein. Die Gefahrenerforschung und -klärung mit anschließender
"Gefahrabwendungspflicht" und den sämtlichen Begleitmaßnahmen falle deshalb
in den Zuständigkeitsbereich des Bundes.
Berufung
Der Bund teilt die Rechtsauffassung der Richterin nicht.
"Die Rechtsordnung sieht nicht vor, dass das Innenministerium die Kosten
übernimmt", sagte Gollia. Das Innenministerium setze nun die entsprechenden
Maßnahmen mit dem Rechtsanwalt und der Finanzprokuratur und werde Berufung
beim Landesgericht Salzburg einbringen. Die Stadt Salzburg hat anschließend
vier Wochen Zeit für ihre "Gegenschrift", dann geht der Akt zum
Oberlandesgericht Linz. Dort wird in zweiter Instanz über die Berufung
entschieden.
Republik drohen hohe Kosten
Falls das Urteil des Salzburger
Zivilgerichts rechtskräftig wird, blühen der Republik hohe Kosten.
Österreichweit dürften noch rund 15.000 Fliegerbomben in der Erde
schlummern. Für das Suchen und das Freilegen eines Kriegsrelikts musste der
jeweilige Grundeigentümer im Schnitt rund 200.000 Euro berappen. Bisher hat
der Bund nur die Kosten für die Entschärfung und den Abtransport des
Kriegsmaterials bezahlt.