Prozess in Salzburg
Corona-Positiver kam zur Geburt seines Kindes: Geldstrafe
18.02.202230-jähriger Vater zeigte sich bei Prozess in Salzburg geständig
Ein Salzburger ist im November 2021 mit seiner hochschwangeren Frau zur Geburt seines ersten Kindes in ein Pongauer Spital gefahren, obwohl er laut Anklage gewusst hat, dass er mit dem Coronavirus infiziert war. Der geständige, bisher unbescholtene 30-Jährige wurde am Freitag von einem Strafrichter am Landesgericht Salzburg zu einer 2.700 Euro hohen Geldstrafe wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
"Es tut mir leid. Ich weiß, dass ich falsch gehandelt habe", bat der Pongauer den Richter um ein mildes Urteil. Er war damals per SMS verständigt worden, dass sein PCR-Test positiv ausgefallen ist. "Weil ich einen negativen Schnelltest hatte und symptomfrei war, habe ich geglaubt, dass ich negativ bin."
"Haben einfach gehandelt"
Als in der Nacht bei seiner Frau zu Hause die Fruchtblase geplatzt war, sei alles so schnell gegangen. "Wir haben einfach gehandelt." Gedanken über das positive Testergebnis habe er sich da eigentlich nicht gemacht. Ob er im Kardinal Schwarzenberg Klinikum über seine Corona-Testergebnisse gesprochen habe, wisse er heute nicht mehr. Rund ein bis zwei Stunden blieb er im Spital. Dort hatte er Kontakt mit dem Portier und zwei Hebammen. Der PCR-Test in der Klinik fiel mit einem CT-Wert von 15 ebenfalls positiv aus, wie ihm der Richter vorhielt.
Der Staatsanwalt gab zu bedenken, dass sich in einem Krankenhaus schwer kranke Menschen befinden und auch die Geburtshilfe ein sensibler Bereich sei. Der Angeklagte habe vorsätzlich gehandelt, indem er es für möglich gehalten habe, andere Personen zu gefährden. Allerdings müsse man bei der Strafsanktionsfindung die emotionalen Umstände des Mannes berücksichtigen, der sein erstes Kind erwartete. Der Staatsanwalt nannte als Beispiel eine Geld- statt einer Freiheitsstrafe.
Der Richter sagte, er sei überzeugt, dass es sich damals um eine besondere Ausnahmesituation gehandelt habe und eine Geldstrafe ausreiche, um den Salzburger vor weiteren solchen Handlungen abzuhalten. Die Höhe der Geldstrafe habe aus generalpräventiven Erwägungen eine Rolle gespielt. "Wir stecken nach wie vor in einer Pandemie. Für die rechtstreue Bevölkerung ist es notwendig, ein deutliches Zeichen zu setzen." Von einer Diversion habe er aufgrund der ständigen Rechtssprechung abgesehen, weil Diversionen in Zusammenhang mit Coronafällen in der nächsten Instanz immer wieder aufgehoben werden. Das Delikt vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.