Prozess

Dreist: Dieb wollte Polizeiauto stehlen

05.12.2011


Während die Polizisten in ein Gespräch vertieft waren, startete er den Wagen.

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© Fally
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Ausgerechnet einen zivilen Polizeiwagen hat sich ein Autodieb in der Stadt Salzburg als Objekt der Begierde auserkoren. Das Kuriose dabei war, dass die Beamten, die den 26-jährigen Tschechen am 12. September 2011 observiert hatten, die Besitznahme des Dienstautos zuerst nicht mitbekamen, weil sie gerade abgelöst wurden. Sie konnten den Coup dann aber doch noch verhindern. Der Tscheche wurde am Montag am Landesgericht Salzburg wegen versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls von insgesamt drei Autos zu einer bereits rechtskräftigen Freiheitsstrafe von 15 Monaten unbedingt verurteilt.

Der Angeklagte war erst am 8. September am Landesgericht Salzburg wegen eines Autodiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten teilbedingt verurteilt und vier Tage später aus der Haft entlassen worden. Weil er zwei unbekannte Fahrzeugschlüssel besaß, lag der Verdacht nahe, dass diese von gestohlenen Fahrzeugen stammten. "Deshalb wurde er von mehreren Beamten unter Observation gestellt", schilderte Staatsanwältin Dagmar Geroldinger.

Auf dem Parkplatz eines Heimwerker-Marktes suchte der 26-Jährige noch am Tag der Haftentlassung nach einem unversperrten Auto. Im ersten, das er öffnen konnte, steckte kein Schlüssel. Im zweiten, in dem er auch Platz nahm, saß eine Dame auf dem Beifahrersitz. Deshalb nahm er den danebenstehenden Passat ins Visier. Dass es sich um ein ziviles Dienstfahrzeug des Innenministeriums handelte, wusste er nicht. Zu seiner Freude sah er in der Mittelkonsole den Zündschlüssel. Während die Polizisten in ein Gespräch vertieft waren, startete er den Wagen. Da stürmten die erschrockenen Beamten herbei und versperrten ihm mit einem anderen Wagen den Weg. Als sie ihn aus dem Pkw zerrten, kam es zu Handgreiflichkeiten.

"Erst als sie die Handschellen anlegten, wusste ich, dass das Polizisten sind", rechtfertigte sich der Tscheche vor der vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz. Das Schöffengericht glaubte ihm und sprach ihn vom Vorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt frei. Seine Angaben, er hätte mit dem Passat nur nach Hause fahren wollen, wertete das Gericht allerdings als Schutzbehauptung.

 

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