Das Urteil geht über den vorgesehenen Strafrahmen hinaus.
Im Vergewaltigungsprozess um einen 31-jährigen Einbrecher, der sich in einem Salzburger Seniorenheim brutal an einer 84-Jährigen vergangen hat, ist am Donnerstagabend vor dem Salzburger Straflandesgericht ein hartes Urteil ergangen: Das Geschworenengericht verhängte 20 Jahre Haft und ging damit sogar noch über die Höchststrafe hinaus. Der Mann wird in eine Anstalt für geistig abnorme zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen.
Berufung
Der Strafrahmen beträgt fünf bis 15 Jahre, bei einem
Wiederholungstäter kann die Strafe aber höher angesetzt werden. Die
Verteidigerin des 31-Jährigen meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung
an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Er war angeklagt wegen
Vergewaltigung mit schwerer Körperverletzung, Raub, Diebstahl und Einbruch.
Lebensmut verloren
Vor der Tat, die sich im Oktober 2008 in einem
Salzburger Seniorenheim abspielte, galt das Opfer - eine 84-jährige
Pensionistin - als aktive, kulturinteressierte Frau. Doch nachdem sich ein
31-jähriger Einbrecher an der Rentnerin vergangen und sie um 20 Euro beraubt
hatte, "verlor sie jeglichen Lebensmut", erklärte Staatsanwältin Barbara
Feichtinger heute, Donnerstag, am Landesgericht Salzburg, wo dem
Lagerarbeiter der Prozess gemacht wurde. Der konnte sich allerdings an
nichts mehr erinnern.
Brutale Vorgehensweise
Der türkischstämmige Österreicher ist
wegen Vermögens- und Aggressionsdelikten bereits 14 Mal vorbestraft. Nun
lautet die Anklage auf Vergewaltigung mit schwerer Körperverletzung, Raub,
Diebstahl und Einbruch. Er hebelte am Abend des 6. Oktober die Eingangstür
zur Seniorenresidenz auf und versuchte mit einem Schlüssel aus dem
Verwaltungsbüro einen Möbeltresor zu öffnen. "Als das misslang, fuhr er mit
dem Lift in den fünften Stock und läutete an der Türe der 84-Jährigen",
schilderte die Staatsanwältin. Die betagte Frau meinte, es sei die
Nachtschwester und öffnete. Ein fataler Irrtum. Der Einbrecher stieß sie ins
Zimmer zurück, hielt ihr den Mund zu und riss das Telefonkabel heraus. Dann
warf er sie aufs Bett und nötigte sie zum Beischlaf. Um Spuren zu
verwischen, schüttete er ihr kaltes Wasser über den Kopf.
Alkohol und Drogen
Die Polizei konnte den verheirateten Vater
einer vierjährigen Tochter bald aufgrund von DNA-Abdrücken auf dem
Telefonkabel überführen. "Die Tat tut ihm unselig leid, er wird sie nicht in
Abrede stellen. Er kann sich nur nicht daran erinnern", sagte die
Verteidigerin vor Ausschluss der Öffentlichkeit durch die Vorsitzende des
Geschworenengerichts, Ilona Mozes. Ihr Mandant habe unter starken
Depressionen nach der Trennung von seiner Frau gelitten und viel Alkohol,
Medikamente und Drogen zu sich genommen. Außerdem plagten ihn Schulden von
50.000 Euro. Vor dem Vorfall habe er auf einem Spielplatz zwei Flaschen
Schnaps getrunken und acht Beruhigungsmittel geschluckt. "Am nächsten Tag
wachte er auf einer Parkbank im Mirabellgarten auf. Er war völlig konfus,
die Kleidung verdreckt."
Der Lagerarbeiter akzeptiere zwar die von der Anklagebehörde beantragte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, so die Anwältin. "Es ist ihm bewusst, dass er zu einer Therapie muss." Infrage stellte sie aber die von Gerichtspsychiater Bernhard Mitterauer attestierte Zurechnungsfähigkeit.
Opfer leidet
Für das Opfer waren und sind die Folgen dieser
Schreckensnacht schwer: Sie erlitt Hämatome am ganzen Körper, Schürfwunden
und eine posttraumatische Belastungsstörung. Noch immer leide sie an
Angstzuständen, schweren Schlafstörungen und Depressionen bis hin zum
Lebensüberdruss, schilderte die Staatsanwältin. Bei seiner Festnahme habe
der Angeklagte zu Polizisten noch gesagt, "es gibt keine Entschuldigung für
das, was ich getan habe".