9 Verdächtige
Einvernahme bei Misshandlungsfall in Kaserne
16.09.2008
Das 20-jährige Opfer war angeblich schon länger durch Alkoholkonsum negativ aufgefallen. Darauf folgten für ihn Quälerein u.a. mit Mehlwürmern.
Im mutmaßlichen Misshandlungsfall in der Salzburger Krobatin-Kaserne werden neun verdächtige Soldaten von der Polizei einvernommen. Ein 20-jähriger Tiroler war am 11. September ans Bett und danach an eine Laterne gefesselt geworden. Weiters sollen ihn die Kameraden, die ihm angeblich eine "Abreibung" verpassen wollten, geschlagen und Heuschrecken sowie Mehlwürmer in die Unterhose gesteckt haben. Die Anklagebehörde ermittelt wegen schwerer Körperverletzung und Freiheitsentziehung.
Opfer verursachte mit seinem Alkoholkonsum Probleme
Der "Anlassbericht",
den die Polizeiinspektion St. Johann der Staatsanwaltschaft Salzburg
übermittelt hat, beruht auf den Aussagen des Opfers und eines beteiligten
19-jährigen Tiroler Rekruten vor dem Kompaniekommandanten. Der 20-Jährige
sei durch seinen Alkoholkonsum öfters negativ aufgefallen. Andere Soldaten
hätten sein Fehlverhalten mit ausbaden müssen, was auch Anlass der "Abreibung"
gewesen sein dürfte, hieß es.
Versucht Alkohol einzuflößen
In der Nacht wurde der
Rekrut "mit Kabelbindern ans Bett gefesselt, anschließend wurde das
Bett aufgestellt, so dass der Festgebundene auf den Zehenspitzen zu stehen
kam", schilderte der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft,
Marcus Neher. Die Angreifer umhüllten den Kopf des Rekruten mit einem
Leintuch und versuchten, ihm mit einem Schlauch ein Getränk einzuflößen -
laut dem Opfer handelte es sich um hochprozentigen Alkohol. Weil er in den
Schlauch biss, ist die Zwangsmaßnahme gescheitert.
Heuschrecken und Mehlwürmer
Danach steckten ihm die
Soldaten Heuschrecken und Mehlwürmer in die Unterhose, schmierten den
Genitalbereich mit Tabasco ein und trugen den Tiroler samt dem Bett ins
Freie. Dort banden sie ihn an einen Laternenmasten. Wegen seiner Hilferufe
wurden andere Rekruten auf ihn aufmerksam und befreiten ihn. Das Opfer gab
auch an, dass es geschlagen worden wäre.
Nasenbeinbruch
Der Arzt, den der junge Mann aufgesucht hatte,
stellte einen verschobenen Nasenbeinbruch fest. Ob diese Verletzung, die nun
operiert werden muss, von dem Vorfall herrührt, "muss noch
abgeklärt werden", so Neher. Auch Prellungen und Schürfwunden
wurden attestiert.
Heerespsychologe vermittelt
Alle beteiligten Rekruten sind in
die Kaserne zurückgekehrt. Das mutmaßliche Opfer versieht aber getrennt
seinen Dienst, erklärte Militärsprecher Gerald Gundl. Die Betroffenen - sie
rüsten alle in zwei Wochen ab - werden auch noch in den nächsten Tagen von
einem Heerespsychologen betreut. Er versucht, die Spannungen
gruppendynamisch zu lösen. Gleichzeitig ermittelt das Heer wegen Vergehen
nach dem Militärstrafgesetz und dem Heeresdisziplinargesetz.
Belangung wegen schwerer Körperverletzung möglich
Über
das Erhebungsergebnis der Exekutive wird der Pressestelle des
Landespolizeikommandos ein Vorfallsbericht vorgelegt, sagte ein Polizist. "Vorher
geben wir keine Aussagen der Verdächtigen bekannt." Strafrechtlich
könnten sie wegen schwerer Körperverletzung belangt werden. Wenn sich
mindestens drei Personen zur Tat verabreden, kommt der Paragraf 84 des
Strafgesetzbuches zur Anwendung, erläuterte der Staatsanwalt.