In Österreich
Erstmals Mord-Ermittlungen gegen Todes-Raser
03.03.2017
In Berlin sind bereits Männer nach einem tödlichen Verkehrsrennen wegen Mordes verurteilt worden.
Nach einem Verkehrsunfall mit einem Toten und vier Schwerverletzten am 20. Februar in Leogang im Salzburger Pinzgau ist der Unfall-Lenker, ein 42-jähriger Norweger, wegen Verdachts des Mordes in Untersuchungshaft genommen worden. Dementsprechende Medienberichte hat ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg am Freitag gegenüber der APA bestätigt.
Ungewöhnliches Vorgehen
Die Untersuchungshaft sei am Donnerstag verhängt worden, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Robert Holzleitner. Dass nach einem Verkehrsunfall ein Fahrzeuglenker in U-Haft muss, ist ungewöhnlich. "Bei einem derartigen Strafrahmen ist eine bedingt obligatorische U-Haft zu verhängen, insofern nicht alle Haftgründe ausgeschlossen werden können", sagte Holzleitner. Es sei von Tatbegehungsgefahr auszugehen.
Der Unfallverursacher wird derzeit in einem Spital betreut und dort bewacht. Die Staatsanwaltschaft geht von einem bedingten Tötungsvorsatz seitens des Beschuldigten aus. Der Mann sei extrem gefährlich gefahren, er habe durch sein Fahrverhalten den Tod des Opfers "ernstlich für möglich" gehalten.
Dem Untersuchungsergebnis eines verkehrstechnischen Sachverständigen zufolge war der Norweger zum Unfallzeitpunkt gegen 21.00 Uhr mit seinem Pkw auf der falschen Fahrbahnseite mit 140 bis 150 km/h bei einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der Hochkönig-Bundesstraße im Ortsteil Hirnreit unterwegs. Der Mann hätte vor einem Fahrbahnteiler noch rechtzeitig über die Sperrlinie auf die rechte Fahrbahn zurückfahren können, stellte der Gutachter fest.
Keine Reaktion
Doch der 42-jährige Autofahrer hat laut dem Sachverständigen keine Reaktion gezeigt. Der Lenker habe bis zuletzt keine Anhaltspunkte erkennen lassen, dass er zumindest versucht hätte, die Kollision zu vermeiden. Es gebe keine Hinweise darauf, dass der Beschuldigte ein Bremsmanöver eingeleitet oder versucht habe, dem entgegenkommenden Pkw eines 24-jährigen Einheimischen auszuweichen. Es habe auch keinen ersichtlichen Grund gegeben, warum der Norweger auf der linken Fahrbahn fuhr. Im Unfallbereich bestand zudem ein Überholverbot.
Der entgegenkommende Pinzgauer war in seinem Audi A3 mit 60 km/h unterwegs. Er starb noch an der Unfallstelle. Die Mitfahrer in dem BMW X5 des Norwegers, seine Ehefrau und seine beiden sieben und acht Jahre alten Kinder, wurden schwer verletzt.
Ob der Norweger zum Unfallzeitpunkt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, ist noch nicht bekannt. Laut Holzleitner wurde bei dem Mann Blut abgenommen. Das Ergebnis der chemisch-toxikologischen Untersuchung sei noch ausständig. Die nächste Haftprüfungsverhandlung findet in 14 Tagen statt. Das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Mordes ist noch nicht abgeschlossen.