Die Schöffen folgten der Anklage: Andreas Evers soll veruntreutes Geld verwendet haben.
Zwei Jahre teilbedingte Haft, davon vier Monate Gefängnis. So lautet das nicht rechtskräftige Urteil im Geldwäscheprozess um Ex-ÖSV-Coach Andreas Evers (46). Die Schöffen im Landesgericht Salzburg waren sich am Donnerstag sicher: Der ehemalige Trainer von Hermann Maier soll mit illegal erwirtschaftetem Geld gezockt haben. Und zwar so:
Seine damalige Lebensgefährtin hatte bis zum Jahr 2005 rund 7,6 Millionen Euro von ihrem Arbeitgeber veruntreut (dafür wurde sie in einem anderen Verfahren rechtskräftig verurteilt).
Anklage: Er profitierte
von Veruntreuung
Laut der Staatsanwaltschaft profitierte Evers, der mittlerweile Trainer des USA-Teams ist, von dem illegalen Geld. Er zweigte sich von dem Betrag 1,7 Millionen Euro ab – legte das Geld für sich an, verwaltete es und sanierte damit sogar sein Haus im Flachgau (mit 880.000 Euro).
Ex-ÖSV-Coach legte
Geständnis ab
Der Ex-ÖSV-Coach legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab – trotzdem gilt die Unschuldsvermutung. Den Privatbeteiligten des Strafverfahrens wurde ein Betrag von rund 1,1 Millionen Euro zugesprochen. Davon soll Evers 200.000 Euro beglichen haben. Sein saniertes Haus im Flachgau wurde beschlagnahmt, das Pfandrecht hat die Justiz.