32-Jähriger in Salzburg vor Gericht

FBI in Ermittlungen gegen Dealer in Salzburg involviert

17.01.2022

Daten auf vermeintlich abhörsicherem Mobiltelefon entschlüsselt.

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© Symbolbild/Getty Images
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Salzburg. Ein 32-Jähriger hat sich am Montag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg zum Vorwurf des Handels von rund drei Kilogramm Kokain im Zeitraum Februar bis Juni 2021 nicht geständig gezeigt. Laut Anklage soll er zur Abwicklung der Drogengeschäfte ein sogenanntes Anom-Mobiltelefon verwendet haben, das als abhörsicher gilt. Das FBI war in die Ermittlungen involviert. Die US-Bundespolizei kann die Daten dieser Handys entschlüsseln.

Die Staatsanwältin lastete den wegen Drogendelikten vorbestraften Angeklagten an, er habe das Kokain bei zwei Unbekannten in Serbien bestellt, an zahlreiche unbekannte Abnehmer im Raum Salzburg verkauft und insgesamt 177.000 Euro an Einkünften daraus erzielt. Für ein Gramm Kokain habe er 60 Euro verlangt. Das Rauschgift sei in drei Kurierfahrten in Lkw von den Niederlanden nach Salzburg geschmuggelt und in Golling von dem Serben übernommen worden.

Mit dem Anom-Mobiltelefon habe der Beschuldigte mit den Lieferanten offen über das Suchtgift gesprochen, sagte die Staatsanwältin. Es sei mit dem Handy auch ein Foto von Drogen gemacht worden. Anhand von Entschlüsselungscodes kamen die Behörden allerdings auf die Spur des Serben. In der Wohnung des Mannes in der Stadt Salzburg fanden die Ermittler etwa 30 Gramm Kokain, 34.000 Euro in Bar und einen Geldzählgerät.

Beruf "freier Journalist" angegeben

Der Angeklagte, der als Beruf "freier Journalist" angab, sitzt seit 7. Juni 2021 in Untersuchungshaft. Er erklärte, die Hälfte des sichergestellten Kokains sei für ihn und die andere Hälfte für einen Arbeitskollegen bestimmt gewesen. Zudem sei er nicht jener Mann, der in den ausgewerteten Chats mit dem Decknamen "Bizmark" bezeichnet wurde. Es gebe auch keine GPS-Daten dazu. Die Vorsitzende des Schöffensenat hielt ihm vor, dass die vom FBI ausgewerteten Daten wie Name, Wohnort und Familienangehörige aber mit seiner Person übereinstimmten.

Verteidiger Franz Essl forderte einen Freispruch. Anhand der Reisepasseintragungen könne festgestellt werden, dass sein Mandant nicht der Täter sei. Der Angeklagte sei beispielsweise in Serbien gewesen, als Chats von Österreich verschickt wurden. Der Serbe habe in der Vergangenheit zwar mit Kokain zu tun gehabt, aber nicht in der Größenordnung, die ihm jetzt vorgeworfen werde, und er sei in kein Drogengeflecht eingebunden gewesen. Weder die Kuriere noch die Lieferanten seien den Ermittlern bekannt, gab Essl zu bedenken. Der Prozess wird vermutlich zur weiteren Beweisaufnahme vertagt.

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