Anzeige wegen versuchter Doppelehe
Festnahme kurz vor Hochzeit: Braut ist schon verheiratet!
08.04.2019
Jetzt wurde bekannt, dass die 29-Jährige seit 2016 schon verheiratet ist und diese Ehe noch nicht geschieden wurde.
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Paukenschlag rund um die von der Fremdenpolizei vergangenen Freitag beim Schloss Mirabell gecrashten Hochzeit. Die Braut (29), die ihren Augen nicht traute, als die Beamten ihren Ehemann aus Gambia wenige Minuten vor der Trauung im Marmorsaal abführten und nach Wien in Schubhaft überstellten, ist bereits verheiratet. Und zwar seit dem 7. Jänner 2016, wie die Salzburger Anwältin des Ehemannes, Petra Patzelt, im Gespräch mit ÖSTERREICH verrät.
„Mein Mandant und seine Frau haben Anfang Jänner in Nigeria geheiratet“, so Patzelt: „Die Ehe ist juristisch weiter aufrecht.“
Rosenkrieg entbrannt
Der Vater der zwei gemeinsamen Buben (2 und 4 Jahre) war im November 2016 aber bereits ausgezogen, weil er Susanne B. mit dem Gambier, mit dem sie jetzt den Bund der Ehe schließen wollte, in flagranti erwischt hatte. Dann entbrannte ein Rosenkrieg. Der Ehemann hatte den neuen Lover auf Anraten der Juristin angezeigt, weil er seine Kinder misshandelt haben soll. Die 29-Jährige konterte mit einer Anzeige wegen falscher Beweisaussage. „Ich rechne mit einem Freispruch für meinen Mandanten. Denn die Anzeige strotzt vor Fehlern und Lügen und ist ein reiner Racheakt“, so Patzelt.
Die 29-Jährige an ihrem Hochzeitstag im Jänner 2016.
Scheidung geplatzt - jetzt Anzeige wegen versuchter Doppelehe
Im Vorjahr wollte sich das Paar scheiden lassen. „Am 17. Dezember erklärte das Bezirksgericht den Antrag als zurückgenommen, weil die Ehefrau die vorgeschriebene Familienberatung nicht absolviert hatte“ schildert die Anwältin: „Ich war entsetzt, als ich die Berichte in den Medien gelesen habe.“ Zudem soll der Gambier auch versucht haben die kleinen Kinder seines „Vorgängers“ zum Islam zu konvertieren. „Er hat den beiden andere Namen gegeben“, sagte die Juristin.
Montag prüfte das Standesamt Salzburg den Fall und kündigte eine Anzeige wegen versuchter Doppelehe gegen Susanne B. an. Es gilt die Unschuldsvermutung.