16 Gemeinden und die Stadt Salzburg ab Montag betroffen.
Das Gesundheitsministerium hat 16 Flachgauer Gemeinden und die Stadt Salzburg zu Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt. Ab 7. Dezember gelten deshalb laut Landesveterinärdirektor Josef Schöchl spezielle Maßnahmen, die eine Ansteckung des hochempfänglichen Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich verhindern sollen, hieß es in einer Aussendung Sonntagabend.
Konkret geht es um die Gemeinden St. Georgen bei Salzburg, Bürmoos, Lamprechtshausen, Dorfbeuern, Nußdorf am Haunsberg, Berndorf bei Salzburg, Seeham, Mattsee, Obertrum am See, Göming, Oberndorf bei Salzburg, Anthering, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen und die Landeshauptstadt Salzburg. Für alle geflügelhaltenden Betriebe und Personen in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, egal ob die Haltung kommerziell oder privat ist, gelten die Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung.
In ganz Europa sowie im benachbarten Bayern wurden zuletzt gehäuft Infektionen mit den Virusstämmen H5N8 sowie H5N5 insbesondere bei Wildvögel, aber auch in Landwirtschaftsbetrieben festgestellt. Der Grund dafür dürfte der Zug von Wildvögeln Richtung Süden sein. "Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die gefundenen Virusstämme auf Menschen übertragen werden", sagte Schöchl. Damit die Tierseuche nicht in heimische Geflügelhaltungen eindringen kann, wurden gefährdete Regionen in Abstimmung mit den Ländern vom Gesundheitsministerium zu Risikogebieten erklärt.
Allen Geflügelhaltern im Bundesland Salzburg, insbesondere in der Nähe von Freigewässern wird dringend die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen empfohlen. Verendet aufgefundene Wasser- und Greifvögel – egal ob im oder außerhalb des ausgewiesenen Risikogebietes im Bundesland Salzburg sollen liegen gelassen werden. Der Fundort ist unmittelbar bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Amtstierarzt zu melden.