Fußfessel für Sex-Täter

Flugzettel warnen vor "Kinderschänder"

23.08.2012

Warnhinweise in Briefkästen: Ex-Hundetrainer und Frau fühlen sich bedroht.

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Weiter Aufregung um den Fall rund um eine Fußfessel für einen Vergewaltiger : Während das Opfer des ehemaligen Salzburger Hundetrainers gegenüber Medien die Ansicht vertrat, dass der Mann mit der Fußfessel belohnt werde, sprach die Frau des Verurteilten am Donnerstag von "einem Gefängnis zu Hause". Gegen sie und ihren Mann werde eine Hetze betrieben, sie würden bedroht und erhielten immer wieder anonyme Anrufe, auch in der Nacht, sagte sie. Mittlerweile wurden in der Wohngegend des Ex-Trainers Flugblätter verteilt - mit einem Foto des Ehepaars und der Warnung: "In Ihrer Nähe wohnt ein Kinderschänder, und Sie können ihm jederzeit begegnen."

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Gegen Fußfessel
Dass ein Sexualstraftäter eine Fußfessel trägt, erhitzt weiterhin die Gemüter. Das Vergewaltigungsopfer erklärte in einem Interview: "Es ist für mich nicht in Worte zufassen, er wird mit einer Fußfessel belohnt, und das als Mehrfachtäter. Dieser Mann muss keine Wiedergutmachung für seine Taten leisten." Nicht einmal die Auflagen seien ihr bekannt. "Er darf ja arbeiten gehen, darf also das Haus verlassen, und gleich daneben ist ein Kinderheim ." Auf die Frage, ob sie sich von der Justizministerin im Stich gelassen fühle, antwortete die 22-Jährige: "Sie (die Ministerin, Anm.) muss doch etwas tun können. Dieser Mann ist viel zu gefährlich, er ist eine tickende Zeitbombe. Aber auch mein Brief, die Fußfessel nicht zu genehmigen, blieb ja ohne Folgen."

Sie habe heute noch Alpträume, dieser Mann hätte ihr Leben zerstört, erklärte sie. "Ich musste sogar aus Salzburg wegziehen." Sie würde sich wünschen, dass er seine Zeit absitze. Die bewilligte Fußfessel sei eigentlich ein Signal für die Opfer, dass sie eine Vergewaltigung gar nicht anzeigen bräuchten, "weil dann der Täter sowieso eine milde Strafe bekommt. Die Justiz schenkt ihm alles, er kann machen, was er will. Auf der anderen Seite denke ich mir, wenn man dadurch nur ein Kind schützen hat können, dann war's das wert".

Wie Gefängnis
Die Frau des heute 51-Jährigen sieht das anders. "Das Tragen einer Fußfessel ist sehr wohl eine starke Bestrafung. Man wird auch daheim beobachtet, wird rund um die Uhr überwacht. Am Dienstag wird mein Mann die Fußfessel erhalten. Er ist gezwungen, den minuziösen Stundenplan genau einzuhalten. Es ist genau festgelegt, wann er Arbeiten geht, wann er Essen kaufen darf. Er darf nicht in den Garten und auch nicht mit unseren Hunden spazieren gehen und auch keinen Alkohol trinken. Das ist wie im Gefängnis, mit dem einzigen Unterschied, dass er nicht in einem Bett in der Zelle sondern zu Hause schläft."

Seit Beginn des Strafverfahrens im Jahr 2006 werden der ehemalige Trainer und sie selbst bedroht, finde eine Hetze gegen sie statt, auch jetzt, nachdem bekannt geworden sei, dass er eine Fußfessel tragen dürfe. Im Verfahren hatte sich der 51-Jährige nicht geständig gezeigt. Er habe die gleichen Rechte wie jeder Staatsbürger und das Recht, die Fußfessel zu tragen, sagte seine Frau. Sie selbst sei in dem Verfahren ebenfalls vor Gericht gestanden, aber 2007 freigesprochen worden.

Aufruf
Auf den Flugzetteln, die in der Wohngegend des Ehepaars in der Stadt Salzburg in der Nacht auf Donnerstag in zahlreichen Briefkästen landeten, werden Anrainer dazu aufgerufen, auf ihre Kinder zu achten, da keiner wisse, wann sich der Vergewaltiger in der Umgebung herumtreibe. "Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, einen Kinderschänder in der Nähe Ihrer Kinder zu haben, unternehmen Sie etwas dagegen und setzen Sie sich mit dem Bürgermeister in Verbindung, berichten Sie diesem über Ihren Unmut und Ihre Ängste. Machen wir gemeinsam etwas zum Schutz unserer Kinder." Polizeisprecher Anton Schentz sagte auf Anfrage, die Polizei habe von den Flugzetteln Kenntnis erlangt. "Der Inhalt ist kein Aufruf zur Gewalt, sondern geht in politische Richtung." Die Polizei sei dort jedoch verstärkt unterwegs.

Der 51-Jähriger hatte wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines 15- bzw. 16-jährigen Mädchens im Tatzeitraum 2005 und 2006 zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten und darf aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Linz nun den unbedingten Strafteil von letztlich sechs Monaten zur Gänze im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen.

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