Schandurteil
Fußfessel statt Haft für Sex-Täter
21.08.2012
Vergewaltiger muss nicht ins Gefängnis, sondern darf Strafe zu Hause ,absitzen'!
Es ist ein Urteil, das nicht Recht ist. Das das Opfer verhöhnt und nochmals demütigt. Gesprochen von der Vollzugskammer beim Oberlandesgericht Linz. Die Richter haben entschieden, dass Heribert B., ein fünffacher Vergewaltiger, keinen einzigen Tag in Haft muss und seine Strafe zu Hause absitzen darf. Mit Fußfessel. In verschärftem Hausarrest.
Die Vorgeschichte, über die ÖSTERREICH bereits im Juni ausführlich berichtet hat: Im Alter von 15 Jahren wurde Barbara (Name von der Redaktion geändert) vom damaligen Leistungsrichter eines Salzburger Hundeklubs missbraucht. Heribert B. und seine Frau hatten das Mädchen bei sich aufgenommen, da es Probleme in seinem Elternhaus hatte. Doch bald zeigte das Ehepaar sein wahres Gesicht: "Die Frau zwang mich, in der Mitte des Ehebetts zu schlafen, dort passierte es", sagt die Salzburgerin.
Im Jahr 2007 wurde der Mann für die Vergewaltigung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Acht Monate davon unbedingt.
Seine Strafe freilich hat er bis heute nicht abgesessen: 2008 wurde dem Täter ein Haftaufschub genehmigt. Im heurigen April hätte dann Heribert B. seine Haft antreten sollen. Doch er fand wieder einen Ausweg: Er stellte einen Antrag auf Fußfessel. Das Opfer wandte sich an ÖS-TERREICH und klagte bereits damals die Ungerechtigkeit an. Aber niemand bei der Justiz hörte die verzweifelte Frau an: "Schon bisher ist mein Peiniger keine einzige Minute im Gefängnis gesessen, wenn der Antrag durchgeht, dann ist das ein Skandal!" Gestern entschied das Oberlandesgericht Linz für den Vergewaltiger. Er darf seine Strafe just in jenem Haus absitzen, in dem er das Verbrechen begangen hat. Ein fast normales Leben -in seinem privaten Umfeld. Job inklusive.
Justiz hörte nicht auf das Sex-Opfer!
Das Opfer von Heribert B. hatte im Interview mit ÖSTERREICH den drohenden Justizskandal angeklagt: "Mein Peiniger war schon bisher keine einzige Minute in Haft." Über die Befürchtung, dass Heribert B. für seine Taten nicht büßen muss und sein Antrag auf Fußfessel vom Oberlandesgericht Linz bewilligt werden würde: "Es wäre ein Albtraum!" Einer, der sich jetzt auf dramatische Weise bewahrheitet hat.