Salzburg

"Geister-Radfahrer" auf Westautobahn

19.07.2011

Slowake mit Fahrrad auf A1: Thalgauer Polizei verzichtet auf Bestrafung.

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© APA, Symbolbild
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Ein Pedalritter auf dem Pannenstreifen der Autobahn, der noch dazu in die Gegenrichtung strampelt: Dieses Bild eines "Geisterradfahrers" hat sich am Dienstag in der Früh für die Verkehrsteilnehmer auf der Westautobahn im Bundesland Salzburg rund einen Kilometer vor der Abfahrt Thalgau (Flachgau) in Fahrtrichtung Salzburg geboten.

Gleich mehrere Notrufe gingen bei der Polizei ein. Wie sich herausstellte, war einem slowakischen Autofahrer der Sprit ausgegangen. Der 23-Jährige ging zu Fuß in Richtung Thalgau, borgte sich eigenen Angaben zufolge von einem "netten Herrn" ein Fahrrad aus und radelte zurück auf die Autobahn.

Kein Geld dabei
Der 23-Jährige hatte den freundlichen Passanten auch um den Weg zur nächsten Tankstelle gefragt. "Er wollte mit dem Rad Benzin für seinen Wagen holen, doch er hatte zu wenig Geld dabei. Geschenkt hat er auch nichts bekommen", schilderte ein Beamter der Autobahnpolizeiinspektion Anif. Als eine Patrouille um 7.05 Uhr eintraf, stand der Pkw mit offener Motorhaube auf dem Pannenstreifen, das Fahrrad lag auf der Böschung.

Dass der Slowake, der gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen hatte, offenbar nur ein paar Euro in der Tasche hatte, erwies sich doch noch als Vorteil. "Wir machten ihm das Angebot, das mit 35 Euro zu begleichen. Doch er hatte zu wenig Geld mit", schilderte der Polizist. Auch der 31-jährige Beifahrer des Slowaken konnte offensichtlich nicht aushelfen.

Da der 23-Jährige wegen der Panne schon genug geschädigt war, "wurde er nur abgemahnt", erläuterte ein Sprecher der Salzburger Polizei auf Anfrage. Laut Paragraf 46 StVO hat der Slowake die Autobahn widerrechtlich benutzt. Darin heißt es unter anderem, dass Radfahren auf Autobahnen verboten ist. Laut Paragraf 21/2 des Verwaltungsstrafgesetzes können "Organe der öffentlichen Aufsicht" jedoch von einer Organstrafverfügung  absehen, "wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind".

Das "geborgte Rad" ließ die Polizei mit einem privaten Bus zur Polizeiinspektion Thalgau bringen. Dort wird jetzt überprüft, ob es nicht etwa gestohlen wurde.

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