Duo geständig

Geldstrafe für Sprengstoff-Diebstahl

09.10.2007

Am Salzburger Landesgericht sind am Dienstag zwei Brüder aus St. Johann im Pongau wegen Diebstahls von insgesamt 40 Kilo Sprengstoff samt Zündern zu einer Geldstrafe nicht rechtskräftig verurteilt worden.

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Das Duo soll versucht haben, die Beute über das Internet zu Geld zu machen. Bei ihrem Verkaufsversuch gerieten der 19- und 20-Jährige an einen verdeckten Ermittler, die "Sprengstoff-Dealer" flogen auf.

"Schiff in die Luft jagen"
Der Ermittler lieferte den beiden bei dem geheimen Treffen am 17. April dieses Jahres auch gleich eine Erklärung, warum er an Sprengstoff interessiert sei: Er wolle ein Schiff in die Luft jagen, um einen Versicherungsbetrug zu begehen, erzählte der Ermittler den beiden Kfz-Technikern. Dafür sollen ihm die beiden einen Teil ihrer Beute angeboten haben. Ein Zugriff der Anti-Terroreinheit "Cobra" war die Folge.

Den Sprengstoff hatten die zwei Pongauer laut Staatsanwaltschaft den Bundesforsten gestohlen, wo der ältere der beiden angestellt war. Die Bundesforste setzten Sprengstoff bei schwierigen Wald- oder Felsarbeiten ein.

Vom entscheidenden Vorwurf "Vergehen der versuchten Vorbereitung eines Verbrechens durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel" nach Paragraf 175 StGB, der mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren bedroht ist, sind die Brüder aber freigesprochen worden. Sie waren auch nur zum Faktum Diebstahl geständig.

120 Tagessätze zu 32 Euro
Der 20-Jährige erhielt von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski 120 Tagessätze zu je 32 Euro wegen Diebstahls und Vergehens nach dem Waffengesetz, der jüngere 80 Tagessätze zu je zwei Euro wegen Anstiftung zum Diebstahl. Die Brüder nahmen das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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