Militaria-Händler hatte zahlreiches sprengfähiges Kriegsmaterial gehortet.
Nach der Explosion einer Granate mit einem schwer verletzten Militaria-Händler in Golling (Tennengau) vor eineinhalb Wochen hat die Polizei am Freitag ein drittes Waffendepot des 42-Jährigen ausgehoben. Der Mann hatte nicht nur in seinem Wohnhaus und in einer Scheune eine Vielzahl von sprengfähigem Kriegsmaterial gelagert, sondern auch in der Garage des Nachbarhauses, in dem seine Mutter wohnt.
Der Militaria-Händler hatte bei der Explosion am 16. Jänner, als er im Keller seines Hauses in Golling eine Granate entschärfte, schwere Verbrennungen an den Händen und am Rücken erlitten. Seither wird er im Spital betreut. Bei einem ausführlichen Gespräch am Donnerstag der Vorwoche mit der Polizei erzählte er, dass er in der Garage nebenan ebenfalls Granaten, Kartuschen und großkalibrige Patronen aufbewahrt hatte.
Während im Haus der Mutter nichts gefunden wurde, tat sich in ihrer Garage vor den Augen der Polizisten wieder ein großes Arsenal an Kriegsrelikten auf. Dort lagerte offenbar das Herzstück des Militaria-Händlers. Einige Sprengkörper lagen in einer Tonne, die wegen der Gefahr einer Entzündung mit Wasser gefüllt war. Die "schönsten Stücke" seiner Sammelleidenschaft hatte der 42-Jährige poliert und auf Regale gelegt, wie der Leiter des Landesamtes Verfassungsschutz, Hermann Rechberger, der APA schilderte.
Ein Teil der Munition und Sprengkörper wurde wegen ihrer Gefährlichkeit vom Entminungsdienst in einem Steinbruch in Werfen gesprengt. Der Rest wurde zur Aufbewahrung in einem Munitionsbunker ins südliche Niederösterreich gebracht. "Der Beschuldigte zeigte sich am Donnerstag grundsätzlich kooperationsbereit", sagte Rechberger. Wegen der schon eingetretenen Dunkelheit wurden die Sicherungs- und Bergungsarbeiten am Freitag durchgeführt. "Es stand in erster Linie die Gefahrenabwehr im Vordergrund."
Für das laufende Ermittlungsverfahren sind die neuerlichen Funde von Kriegsmaterial für die Polizei von keiner sehr hohen Bedeutung, da sich an der rechtlichen Bewertung nichts ändern dürfte, hieß es am Montag in einer Aussendung.