"Kannibalismus"

Horror-Geständnis im Mordfall Mirela

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Verdächtiger gesteht grausige Details: Obduktion soll jetzt Klarheit bringen.

Vom Mord an der hübschen Kellnerin Mirela B. (20), die von ihrem Ex-Freund Aleksandar I. Anfang Oktober in der Wohnung seiner Mutter in Saalfelden getötet wurde, werden immer mehr Horror-Details bekannt. Wie ÖSTERREICH bereits berichtete, soll der 20-jährige Verdächtige mit russischen Wurzeln seine Ex-Freundin in einem Eifersuchts- und Wahnanfall gleichermaßen regelrecht hingemetzelt haben.

Nazi-Rituale im Bad an Leiche der Kellnerin
Von Insidern ist durchgesickert, dass der Beau mit dem stechenden Blick seine Verflossene mit einem Vorwand zu sich gelockt hatte und gleich im Vorzimmer mit mehreren Messern über die Bosnierin hergefallen sei. Dann soll er die Leiche ins Badezimmer geschleppt haben und okkulte Nazi-Rituale vollzogen haben.

Gegenüber den Ermittlern präsentierte der Verdächtige (für den die Unschuldsvermutung gilt) mehrere Versionen – nicht nur, warum er es getan habe, sondern auch was er alles seiner Ex im Augenblick des Todes noch angetan habe.

Ex-Freund wollte eine Einzelzelle in U-Haft
So gab er in einer Befragung sogar Kannibalismus zu, zog das Geständnis beim nächsten Verhör aber insofern zurück, als Aleksandar plötzlich behauptete, sich nur deshalb selbst als Kannibalen bezichtigt zu haben, um eine Einzelzelle in der U-Haft und im Gefängnis zu bekommen: Als Frauen-Mörder würde man nämlich von den Zellengenossen „nicht gut behandelt“.

Die Staatsanwaltschaft gab neben einem Psycho-Gutachten eine zusätzliche Obduktion und eine Tatortrekons­truktion in Auftrag.
 

Anklage erst in drei Monaten

In Juristen-Kreisen wird spekuliert, wie hoch die Strafe gegen den „Kannibalen“ ausfallen könnte.

Zum Tatzeitpunkt war Aleksandar I. noch 20 Jahre alt und gilt somit vor Gericht als „junger Erwachsener“, der trotz des Mordvorwurfes keine Haft auf Lebensdauer, sondern höchsten 20 Jahre ausfassen könnte. Sollte der jetzt beauftragte Gutachter allerdings zum Schluss kommen, dass der Austro-Russe aufgrund einer starken Persönlichkeitstörung nicht zurechnungsfähig war, greift der sogenannte Maßnahmenvollzug – wo er nur „als geheilt“ aus der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher rauskäme, was so gut wie nie der Fall ist …

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