Bewährungsstrafe

Hund in Wohnung verhungert: Salzburgerin verurteilt

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Drei Monate bedingt für geständige 26-Jährige - Nicht rechtskräftig.

Eine 26-Jährige ist am Freitag bei einem Prozess in Salzburg wegen Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Frau hat laut Strafantrag ihren Hund in ihrer Wohnung verhungern lassen. Offenbar waren psychische Probleme der Grund dafür, warum sie eine Zeit lang nicht mehr zu Hause war und den Golden Retriever ohne Nahrung und Wasser zurückließ - oe24 berichtete.

Der Tierschutzverein hat Ende Mai Anzeige erstattet. Laut Polizei wurde in der Wohnung im Salzburger Stadtteil Lehen nicht nur der Golden Retriever, sondern ein zweiter Hund tot aufgefunden. Der Husky lag in einem Plastiksack. Dieser war den Angaben der 26-Jährigen zufolge aber eines natürlichen Todes gestorben. Beweise für ein Verschulden der Salzburgerin gab es in diesem Fall nicht. Offenbar hatte der Husky an Krebs gelitten. Als die beiden Tiere entdeckt wurden, soll die Wohnung ziemlich vermüllt gewesen sein.

Zur Tatzeit eingeschränkt zurechnungsfähig

"Es tut mir furchtbar leid", sagte die arbeitslose Angeklagte heute unter Tränen zu Richter Christian Ureutz. Sie war ohne einen Verteidiger zur Verhandlung ins Salzburger Landesgericht gekommen. Die 26-Jährige war zur Tatzeit eingeschränkt zurechnungsfähig. Sie hatte wegen ihrer Probleme die Christian-Doppler-Klinik aufgesucht und wird derzeit psychologisch betreut.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beschuldigte hat bis Montag Bedenkzeit. Staatsanwalt Michael Schindlauer verzichtete auf Rechtsmittel. Strafmildernd wertete der Richter das reumütige Geständnis, die Unbescholtenheit der Frau und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Die Probezeit für die bedingte Haft beträgt drei Jahre. Der Strafrahmen reichte bis zu zwei Jahren Haft.

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