Prozess

Kindesmissbrauch - Salzburger angeklagt

23.11.2009

Frühpensionist soll seine Kinder missbraucht haben. Aufnahmen mit Handykamera.

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Ein Salzburger soll seine drei eigenen, minderjährigen Kinder sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat jetzt Anklage gegen den Frühpensionisten erhoben, wie Mediensprecherin Barbara Feichtinger am Montag auf Anfrage mitteilte. Dem geschiedenen Mann wird zudem vorgeworfen, er habe Aufnahmen von seiner ältesten Tochter mit einer Handykamera gemacht. Der Beschuldigte sitzt seit Juli 2009 in U-Haft. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Auf den Fall aufmerksam geworden ist die Polizei im vergangenen Sommer. Der Mann wollte am 25. Juni in einer American Express Bank in der Stadt Salzburg acht gefälschte Traveller-Schecks einlösen. Die Angestellte bemerkte die Fälschung und alarmierte die Exekutive. Ermittlungen ergaben, dass der Mann einer Betrügerbande aus Nigeria aufgesessen ist. Er habe die Schecks von einem Engländer für Bilder von ihm und seiner Tochter erhalten, rechtfertigte sich der Beschuldigte damals.

Kinderpornografische Darstellungen auf Laptop
Der Salzburger zeigte sich kooperativ und übermittelte den Beamten sein Handy und Notebooks. Auf dem Mobiltelefon fand die Polizei Fotos von seiner ältesten, noch minderjährigen Tochter. Auf Dateien eines Laptops waren kinderpornografische Darstellungen gespeichert, darin "waren aber nicht seine eigenen Kinder abgebildet", so Feichtinger.

Tochter belastete Vater schwer
Bei ihrer Einvernahme belastete die Tochter ihren Vater schwer. Er habe auch ihre Schwester und ihren Bruder missbraucht, sagte sie aus. Der Familienvater zeigte sich im Vorverfahren weitgehend geständig. Dass er auch pornografische Darstellungen ins Internet gestellt hat, wie vermutet wurde, konnte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht nachweisen.

Die Anklage lautet auf mehrfachen sexuellen Missbrauch, pornografische Darstellungen von Minderjährigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähig Rechtsbrecher. Das Verfahren wegen Betruges wurde eingestellt.

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