Prozessauftakt in Salzburg
Kleinkind in Badewanne ertrunken – Prozess gegen Mutter
17.02.2020
25-Jährige wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt - 15 Monate altes Mädchen mit Geschwistern unbeaufsichtigt in Badewanne gelassen.
Salzburg. Am Landesgericht Salzburg muss sich am Dienstag eine 25-Jährige für den Tod ihrer 15 Monate alten Tochter verantworten. Die junge Frau soll das Mädchen im Dezember 2018 mehrere Minuten unbeaufsichtigt in der Badewanne gelassen haben. Als sie wieder ins Bad zurückkam, lag das Kleinkind tot im Wasser. Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt.
Das Mädchen hatte damals gemeinsam mit zwei älteren Geschwistern gebadet. Die Mutter soll die Kinder dann einige Minuten alleine gelassen haben. Dann hörte die Frau ein Kind schreien und stürzte ins Bad zurück. Das 15 Monate alte Mädchen lag regungslos in der Wanne. Die Staatsanwaltschaft wirft der Türkin auch Missachtung der Aufsichtspflicht vor. Außerdem soll sie zu spät mit lebensrettenden Maßnahmen begonnen haben. Der Strafrahmen für grob fahrlässige Tötung beträgt bis zu drei Jahre Haft. Der Prozess ist bereits zwei Mal geplatzt. Beim ersten Termin beantragte der Verteidiger eine Vertagung, zum zweiten Termin konnte die Angeklagte nicht rechtzeitig aus der Türkei ausreisen.