Angeklagter wurde wegen anderer Delikte verurteilt - Zwölf Monate teilbedingte Haft, davon vier Monate unbedingt - Urteil nicht rechtskräftig.
Ein 22-Jähriger, der am 26. Oktober 2017 seine Freundin in Salzburg vergewaltigt haben soll, ist am Freitag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg von diesem Vorwurf im Zweifel freigesprochen worden. Der Syrer wurde aber wegen Nötigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung zu einer teilbedingten Haft von zwölf Monaten, davon vier Monate unbedingt, verurteilt.
Das Urteil ist laut Gerichtssprecher Peter Egger nicht rechtskräftig. Verteidiger Johannes Koman verzichtete zwar auf Rechtsmittel, Staatsanwältin Barbara Fischer meldete aber Nichtigkeit und Berufung an. Auch der Opferanwalt kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde an.
Laut Anklage hatte der Asylwerber die Frau mit einem Messer bedroht und in einem Wald zum Beischlaf gezwungen. Zwei Wochen später soll er sie mit dem Umbringen bedroht haben, falls sie ihre Anzeige nicht zurückzieht. Die Staatsanwältin hatte erklärt, dass die Frau eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten habe. Der Syrer wurde von der Freundin schwer belastet. Er beteuerte am ersten Prozesstag am Mittwoch allerdings, dass der Geschlechtsverkehr im Einvernehmen erfolgt sei.
Verhalten der Frau nach der Tat einbezogen
Das Gericht ging im Zweifel davon aus, dass es sich um einvernehmlichen Sex handelte. Maßgeblich für den Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung war aus Sicht des Schöffensenates auch das Verhalten der Frau nach der Tat - sie habe Kontakt zu dem Mann aufgenommen. Zudem fehle der Beweis, dass ein Messer im Spiel war. Zeugen hätten zwar gesehen, dass der Mann sie mit der Hand aus der Wohnung gezogen habe - was das Gericht als Nötigung wertete - ein Messer hätten sie aber nicht gesehen. Zudem schilderten Zeugen, dass der Mann nach einem Streit zwar sehr aufgebracht war, er habe aber gesagt, er wolle mit der Freundin reden.
Den Widerstand gegen die Staatsgewalt soll der Beschuldigte nach einem Selbstmordversuch im Gefängnis März 2018 gegen Justizwachebeamte gesetzt haben. Die Sachbeschädigung bezieht sich auf einen Vorfall, bei dem der 22-Jährige ein Auslagenfenster eines Salzburger Blumengeschäftes im Jänner 2017 mit einem Stein eingeschlagen hatte.