Salzburg

Mit "Nazi"-Kennzeichen unterwegs: 44-Jähriger verurteilt

16.11.2017

Angeklagter beteuert Unschuld und spricht von "Geschenk von Ex-Frau"

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Weil er mehrere Jahre lang in Salzburg ein Autokennzeichen mit den Ziffern 88 verwendet hat, die laut Anklage als Code für "Heil Hitler" gelten, ist ein 44-Jähriger bei einem fortgesetzten Prozess am Donnerstag in Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g verurteilt worden. Der Deutsche erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Die Strafe wurde unter einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie der Sprecher des Landesgerichts Salzburg, Peter Egger, gegen Abend erläuterte.

Der 44-Jährige war auch wegen Versendens von Bild-Nachrichten nationalsozialistischen Inhalts über WhatsApp angeklagt worden. Er wurde von diesem Faktum von dem Geschworenengericht freigesprochen. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn am 8. August seine Unschuld beteuert.

Synonym für Hitler-Gruß

Laut Anklage war der Beschuldigte von Mai 2009 bis Oktober 2013 mit dem Salzburg-Land-Kennzeichen gefahren. Das Kürzel 88 auf dem behördlichen Kfz-Kennzeichen stelle in rechtsextremen Kreisen ein Synonym für den Hitler-Gruß dar. Der Mann habe damit seine Präferenz für den Nationalsozialismus in aller Öffentlichkeit zur Schau gestellt. Die beiden Buchstaben vor den "Nazi-Initialen" seien die Anfangbuchstaben des Vor- und Nachnamens des Deutschen gewesen.

Der 44-Jährige beteuerte, dass er sich vom rechtsradikalen Gedankengut schon vor Jahren verabschiedet hätte. Das Wunschkennzeichen sei ein Geschenk seiner nunmehrigen Ex-Frau gewesen. Die auf seinem Handy sichergestellten Bilddateien - dem Staatsanwalt zufolge handelte es sich um Fotomontagen von Hitler-Bildern mit rassistischen Sprüchen - habe er nur zum Spaß verschickt, rechtfertigte sich der Mann. Der Strafrahmen reichte von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft.
 

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