Nach 18 Jahren

Mord-Anklage im Fall Silke Schnabel

06.12.2010

Ein mittlerweile 52-jähriger Lagerarbeiter wurde nun angeklagt.

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18 Jahre nach dem Mord an der 17-jährigen Silke Schnabel in der Stadt Salzburg hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Aufgrund von Indizien und zwei neuen Gerichtsgutachten soll ein mittlerweile 52-jähriger Lagerarbeiter das Mädchen am 11. Juli 1992 an der Salzach-Böschung brutal vergewaltigt und erwürgt haben. Der gebürtige Burgenländer war bereits nach der Tat in Verdacht geraten. Die Ermittlungen gegen ihn wurden aber im November 1993 eingestellt. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Wiederaufnahme
Opferanwalt Stefan Rieder hatte im Februar 2008 auf Wunsch von Schnabels Mutter
die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Nachdem verschwundene Beweismittel für Aufsehen sorgten, hat die Staatsanwaltschaft nun aufgrund von neue Beweisen das Verfahren fortgesetzt und Anklage erhoben. Der Neuropsychiater Ernst Griebnitz stellte fest, dass der Angeklagte auf Kränkungen gewalttätig reagiert und eine niedrigen Frustrationstoleranz aufweist. Das erklärte am Montag die Mediensprecherin der Salzburger Staatsanwaltschaft, Barbara Feichtinger. Der Arbeiter sei zum Tatzeitpunkt auch zurechnungsfähig gewesen.

ZMassiv vorbelastet
udem hält der Kriminalpsychologe Thomas Müller die Täterschaft des 52-Jährigen als sehr wahrscheinlich - unter der Voraussetzung, er sei von seinem Opfer gedemütigt worden. Der Beschuldigte sei auch einschlägig massiv vorbelastet und eine Täterschaft daher naheliegend. "Neu sind auch die Angaben einer Prostituierten, gegen die der Angeklagte gewaltsam vorgegangen ist, nachdem sie ihm eine Erektionsstörung vorgeworfen hat", schilderte Feichtinger. Es gebe auch eine Zeugenaussage, wonach der Beschuldigte nach seiner Enthaftung im November 1993 auf den Zuruf "verschwinde du Mörder" in dem Salzburger Lokal "Max & Moritz" gerufen hätte, "halt die Goschn, sonst geht's dir wie der Silke".

Halbnackt aufgegriffen
Der Lagerarbeiter wurde in den Morgenstunden des 11. Juli 1992 zwei Meter vom Ufer entfernt halbnackt von der Polizei aufgegriffen. In der Nacht zuvor hatte er Silke Schnabel im "Max & Moritz" kennengelernt "und mit ihr das Lokal um 5.00 Uhr verlassen", zitierte Feichtinger aus der Anklageschrift, die Staatsanwalt Andreas Allex verfasst hatte. "Gemeinsam gingen sie zum Josef-Mayburger-Kai. Am Salzachufer setzte er massive Faustschläge gegen den Kopf und das Gesicht des Mädchens, und stieß sie mit dem Kopf gegen einen harten Untergrund." Schnabel habe ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Sie wurde vergewaltigt und gewürgt. Als Todesursache sei eindeutig Erwürgen in den frühen Morgenstunden festgestellt worden, sagte Feichtinger.

Danach soll der Mörder die Leiche in die Salzach geworfen haben. Sie wurde am 21. Juli bei Ranshofen (OÖ) aus dem Inn gezogen. Der Angeklagte bestreitet laut seinem Verteidiger Karl Wampl die Tat. Sie hätten sich nach dem Lokalbesuch getrennt, seither habe er Schnabel nie wieder gesehen. So verantwortet sich der Arbeiter, der seit 10. September in U-Haft sitzt.

Beweismittel verschwunden
Bei einer Hausdurchsuchung in seiner Wohnung wurden 1992 ein Damenblouson und ein Leinengürtel mit dem Blut der Blutgruppe A sichergestellt, die auch das Opfer hatte. Der Blouson, an dem die Knöpfe fehlten, hatte die Mutter des Verdächtigen bereits gewaschen. "Der Blutfleck war mengenmäßig nicht ausreichend für eine DNA-Analyse, die 1992 ja noch in den Kinderschuhen steckte", sagte Feichtinger. Diese Beweismittel, die vom rechtsmedizinischen Institut in München untersucht wurden, sind ebenso spurlos verschwunden wie ein Analabstrich des Mädchens, Fingernagelproben und drei Holzproben von einer Bank in Tatortnähe. Wer den Verlust verschuldet hat, ist unklar.

Den Vorwurf, dass bis zur Anklage 18 Jahre verstrichen sind, will die Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen. Die Ermittlungen gegen den Arbeiter seien damals vom Gericht eingestellt worden. Nach dem Wiederaufnahmeantrag habe die Staatsanwaltschaft alles in Gang gesetzt, um das Verfahren ins Rollen zu bringen. Es mussten dabei aber viele strafprozessrechtliche Vorschriften eingehalten werden, betonte Feichtinger. Verteidiger Wampl hielt die Fortführung nicht gerechtfertigt, da seiner Ansicht nach keine neuen Beweismittel vorliegen. Da die Anklage noch nicht rechtskräftig ist, steht auch noch kein Termin für den Geschworenenprozess fest. Als wahrscheinlich gilt, dass der Prozess im Jänner oder Februar stattfindet.

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