Verfahrenshelfer und Staatsanwaltschaft halten sich bedeckt.
Ob es sich bei der Tötung einer 20-jährigen Frau in Saalfelden im Pinzgau am 9. Oktober durch mehrere Messerstiche um einen Ritualmord handelt, ist offiziell nach wie vor nicht bestätigt. Die Untersuchungshaft über den 21-jährige Verdächtigen wurde heute, Montag, von einer Richterin am Landesgericht Salzburg um einen weiteren Monat verlängert - wegen Tatbegehungs-, Flucht- und Verdunkelungsgefahr.
Die Haftprüfungsverhandlung dauerte nur wenige Minuten. Der Verfahrenshelfer des Beschuldigten machte zur Tat und zum Motiv auch heute keine Angaben. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, sagte, dass der 21-Jährige grundsätzlich geständig sei. Einzelheiten über das Ermittlungsverfahren gebe er weiterhin nicht bekannt, erklärte Neher.
Warten auf Gutachten
Die Staatsanwaltschaft wartet auf das Eintreffen von zwei Expertisen, die sie in Auftrag gegeben hat. Es handelt sich dabei um ein psychiatrisches Gutachten zur Frage der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten zur Tatzeit - er war damals noch 20 Jahre alt - und um den schriftlichen Obduktionsbericht der Gerichtsmedizin. Zudem sei noch die gerichtsmedizinische Tatrekonstruktion ausständig, erklärte Neher. Die nächste Haftprüfungsverhandlung findet in einem Monat statt.
Der Verdächtige, ein beschäftigungsloser Österreicher, war ein Freund des Opfers. Die Kellnerin lag am 9. Oktober tot im Badezimmer in seiner Wohnung. Der Beschuldigte ließ sich widerstandslos festnehmen. Gegenüber Polizisten erklärte er, der Tat sei kein Streit vorausgegangen, er habe wortlos zugestochen.
Wenige Tage danach tauchten Gerüchte auf, wonach die Frau verstümmelt und ihr ein Symbol in die Haut geritzt worden sei. Über Foren im Internet und Chats habe sich der Mann in abwegige Gedanken hineingesteigert. Dabei soll auch Okkultismus, Nazi-Verehrung und Kannibalismus eine Rolle gespielt haben. Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft und Verteidigung bestätigten oder dementierten bisher diese Angaben.