Tragödie in Salzburg: Eine junge Prostituierte hat ihr Neugeborenes aus dem Fenster geworfen - das Baby war auf der Stelle tot.
Bei der Prosituierten handelt es sich um eine 18-jährige Rumänin. Die Frau hat das Kind nach eigenen Angaben in dem Bordell "Pascha" in der Fürbergstraße in Salzburg Stadt (siehe Foto) vergangenen Samstag in den frühen Morgenstunden zur Welt gebracht.
Die 18-Jährige befand sich zum Zeitpunkt der Geburt laut Marketingmanager des Bordells allein im Zimmer. "Sie hat angegeben, dass 'etwas aus ihr herausgerutscht' sei. Das Kind hat sie dann in ein Handtuch gewickelt und aus dem Fenster geschmissen", schilderte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Feichtinger.
Baby war lebensfähig
Der 2,8 Kilogramm schwere Bub ist
mehrere Meter tief gefallen. Dass er zum Zeitpunkt der Geburt gelebt hat,
ergab die Obduktion der Leiche durch die Leiterin der Salzburger
Gerichtsmedizin, Edith Tutsch-Bauer. Die schwer verletzte Frau wurde vom
Roten Kreuz ins Spital gebracht. Dort stellten die Ärzte fest, dass die Frau
kurz zuvor ein Kind zur Welt gebracht haben musste und alarmierten Polizei
und Justiz.
"Die Rumänin wird noch einige Tage auf der Station bleiben, sie wird von einem Neuropsychiater untersucht", erklärte die Staatsanwältin. Die Landeskliniken selbst wollten sich zu dem Vorfall nicht äußern.
Voruntersuchung eingeleitet
Die Staatsanwaltschaft hat eine
Voruntersuchung wegen "Tötung eines Kindes bei der Geburt"
(Paragraf 79 des Strafgesetzbuches) eingeleitet. "Wir prüfen, ob es
sich um einen privilegierten Mordtatbestand handelt, sich die Mutter also
bei der Geburt in einem Ausnahmezustand befunden hat", sagte
Feichtinger. Der Strafrahmen beträgt bei Tötung eines Neugeborenen ein bis
fünf Jahre Haft.
Von Schwangerschaft "nichts gewußt"
Für die
Geschäftsführung des Bordells ist die heimliche Geburt des Kindes "ein
Schock", so Granatirovic. "Wir können uns nicht erklären, warum
die Frau uns nichts gesagt hat. Das ist absoluter Wahnsinn. Wir sind bemüht,
unseren Frauen bei Seite zu stehen und Hilfe anzubieten - egal in welcher
Form. Dass sie schwanger war, haben wir nicht gewusst. Sonst hätten wir
verhindern können, dass sie aus Angst so einen Akt setzt."
Amtsarzt war Schwangerschaft bekannt
Die Prostituierte war das
letzte Mal am 10. Dezember zur vorgeschriebenen Untersuchung nach dem Aids-
beziehungsweise Geschlechtskrankheitengesetz beim städtischen
Gesundheitsamt. "Es hat alles gepasst. Der Amtsarzt hat ihre Schwangerschaft
natürlich erkannt. Er hat sie darauf hingewiesen, dass eine Weiterarbeit als
Prostituierte in ihrem Zustand nicht unbedingt ratsam ist", erklärte Bernd
Huber, Sprecher des ressortzuständigen Vizebürgermeisters Harald Preuner.
Schwangerschaft nicht vermerkt
In dem "Gesundenbuch" der
Prostituierten werden Schwangerschaften nicht eingetragen. Die Rumänin habe
den Rat des Arztes zwar zur Kenntnis genommen, aber offenkundig nicht
befolgt, sagte Huber. Das Amt verfüge über keine rechtliche Handhabe,
schwangeren Prostituierten die Ausübung ihrer Tätigkeit zu untersagen. "Im
Strafgesetzbuch finden sich lediglich Bestimmungen zu Minderjährigen, Sex
mit schwangeren Prostituierten ist nicht strafbar." Da Damen des
horizontalen Gewerbes als selbstständige Beschäftigte gelten, komme das
Arbeitnehmerschutzrecht nicht zur Anwendung.