"Wildes Urinieren"

Pinkelverbot für Salzburger Cops

27.11.2008

Das Verbot wurde erlassen, weil der Schießstand im Wasserschutzgebiet liegt. Wenn es brenzlig wird, steht aber ein Auto bereit.

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© Wildbild/Grundl
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Eine neue Vorschrift beschäftigt Salzburgs Polizisten: „Wildes Urinieren“ ist ab sofort auf der neuen elektronischen Schießanlage in Glanegg strengstens verboten. Das Gebiet befindet sich im Naturschutzgebiet und dort sind Verunreinigungen jeglicher Art verboten. Das Problem dabei: Die nächste Toilette befindet sich rund 250 Meter vom Schießstand entfernt.

Selbst verhängt
Die Polizei, die seit Anfang Oktober dort ihre Schießübungen absolviert, hat selbst das „Pinkelverbot“ verhängt. Sie wolle keine schlechte Nachrede vom Bundesheer, dem Besitzer und Betreiber der neuen Anlage: „Ein Klo ist schließlich da, deshalb muss man auch hingehen“, begrüßt Bundesheer-Hauptmann und Sprecher Gerald Gundl das Verbot gegenüber ÖSTERREICH. „Wenn das Bundesheer Schießübungen absolviert, geht ein Soldat, der die Notdurft verrichten muss, schließlich auch die 250 Meter zurück zur Toilette.“

Auto vorhanden
Nun steht – falls es bei einem der Schützen während einer Schießübung dennoch eng werden sollte – den Polizisten ein Auto bereit, um damit zur 250 Meter entfernten Toilette eilen zu können. Eine Schießübung kann schließlich zwei bis drei Stunden andauern.

Polizei begrüßt Verbot
„Es muss ja nicht unbedingt sein, dass Uniformierte im Trinkwasserschutzgebiet urinieren“, begrüßt auch Oberst Kurt Berger von der Polizei das Verbot. In einem offiziellen Schreiben sind die Polizisten noch einmal dezidiert auf das Urinier-Verbot hingewiesen worden.

Kein Anlassfall
Die Polizisten aus Salzburg und dem Flachgau, die hauptsächlich die Schießanlage benutzen, sehen es gelassen. „Es gab bis jetzt auch keinen Anlassfall“, beschwichtigt Major Berger.

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