Salzburg

Polizei überführt Skulpturen-Phantom

25.06.2014

Kunstsinniger Freigänger entwendete Exponate aus Galerien.

Zur Vollversion des Artikels
© Polizei
Zur Vollversion des Artikels

Ein 50-jähriger Salzburger hat seit 2009 insgesamt sechs Bronzeskulpturen aus Salzburger Galerien im Verkaufswert von rund 52.000 Euro gestohlen. Sogar eine Inhaftierung wegen Eigentumsdelikte hatte den Mann nicht vor seinem Beutezug abgehalten: Während eines Freigangs am Ostermontag nahm er aus der Antiquitätenmesse in der Salzburger Residenz eine Skulptur um 8.000 Euro mit nach Hause.

Seine Vorgangsweise war immer die gleiche: In einem unbeobachteten Moment deckte er die ausgestellten Kunstwerke mit einer Jacke ab und trug sie dann in seine Wohnung. Die Beute stellte er in seiner modern eingerichteten Wohnung in der Stadt Salzburg auf einem selbst angefertigten Steinsockel zur Dekoration aus.

Bilder aus der Überwachungskamera der Kunst- und Antiquitätenmesse in der Residenz führten die Ermittler schließlich auf die Spur des Diebes. Der 50-Jährige war auf den Aufnahmen deutlich zu sehen. "Eine Kollegin der Polizeiinspektion Rathaus hat ihn erkannt. Der Mann ist amtsbekannt, er hat einige Vorstrafen", sagte am Mittwoch Christian Voggenberger vom Landeskriminalamt Salzburg.

Der Salzburger zeigte sich in seiner Einvernahme laut Polizei geständig. Bei einer freiwilligen Nachschau in seiner Wohnung zeigte der Verdächtige den Ermittlern die in der Residenz gestohlene Skulptur, die einem oberösterreichischen Kunsthändler gehört. "Er sagte dann von sich aus, dass die anderen Skulpturen auch gestohlen sind", schilderte Voggenberger. Als Motiv gab der Verdächtige "ein großes Interesse an Kunst, Architektur und Innenarchitektur" an. Alle sechs Skulpturen sind unbeschädigt geblieben. Sie werden nun ihren rechtmäßigen Besitzern übergeben.

Der Beschuldigte verbüßt seit November 2013 wegen verschiedener Eigentumsdelikte eine Haftstrafe in der Justizanstalt Salzburg. Nun blüht ihm das nächste Gerichtsverfahren. Er wird wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Freigang aus dem Gefängnis wurde ihm nun offenbar gestrichen.
 

Zur Vollversion des Artikels