"falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt"
Polizist wegen falscher Beweisaussage vor Gericht
04.10.2021Ein Polizist ist am Montag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg mit den Vorwürfen der "falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt" und der "falschen Beweisaussage" konfrontiert worden.
Der Bezirksinspektor soll im Februar 2019 in einer Drogencausa in seinem Anlassbericht ein Beweismittel verschwiegen haben. Er soll sich auf ein offizielles Schreiben bosnischer Behörden berufen und die Vertrauensperson nicht genannt haben, die ihm Informationen gegeben haben soll.
Damals ging es um den Verdacht, dass eine türkische Tätergruppe mehr als 400 Kilogramm Heroin umsetzen und 100 Kilo Heroin nach Salzburg schmuggeln wolle, um es in Diskotheken zu verkaufen. Laut Anklage soll der beschuldigte Polizeibeamte aus Salzburg in der Anzeige gegen eine verdächtige Person seine Ermittlungsschritte nicht vollständig dokumentiert und das Treffen mit der Vertrauensperson verschleiert haben.
Falscher Informationsfluss
Der Angeklagte habe sich die Hinweise der Vertrauensperson in die bosnische Sprache übersetzen lassen und die Übersetzung an einen ihm bekannten Polizisten nach Bosnien gemailt. Die Hinweise seien dann in einem amtlichen Mail von Bosnien an die österreichischen Behörden weitergeleitet worden. In dem Anlassbericht an die Staatsanwaltschaft habe sich der Salzburger auf das E-Mail der Polizei in Bosnien berufen, warf ihm der Staatsanwalt vor. Der Informationsfluss sei in dem Anlassbericht nicht richtig dargestellt worden.
Der Bezirksinspektor sagte im August 2019 in Wiener Neustadt in einem Strafverfahren gegen einen Drogenverdächtigen als Zeuge aus. Auf die Frage, wie der Polizist auf den Erstangeklagten gekommen sei, habe sich der Beamte auf das offizielle Schreiben aus Bosnien berufen, sagte der Staatsanwalt. "Er hat die tatsächliche Verdachtslage nicht offen gelegt."
Salzburger beteuert Unschuld
Der Salzburger beteuerte seine Unschuld. Er entgegnete, dass ihn bosnische Kollegen im Jahr 2018 kontaktiert und diese mit ihm vereinbart hätten, sie würden einen bosnischen Informanten schicken. Er solle dokumentieren, was dieser gesagt habe. Wenn die Informationen überprüft worden seien und passen, würden diese offiziell nach Österreich geschickt, "damit wir einen Ermittlungsansatz haben", erklärte der Beschuldigte. "Es handelte sich damals um ein informelles Treffen."
Warum er denn davon ausgegangen sei, dass die Behörden in Bosnien keinen eigenständigen Bericht verfassen können, fragte die Richterin. "Weil das damals so ausgemacht worden ist. Ich soll mir das anhören und das dann runter schicken", antwortete der Angeklagte. Er habe den Inhalt deshalb gleich übersetzen lassen, damit alles schneller gehe. Und er habe der Staatsanwaltschaft dann auch den ganzen Sachverhalt geschildert und auch den Namen des Informanten genannt.
Auf bosnische Polizei verlassen
"Er wollte nichts verschleiern", betonte sein Verteidiger. "Die Erstinformation ist nicht durch die Vertrauensperson, sondern durch die bosnische Polizei gekommen. Diese hat mitgeteilt, wer die Vertrauensperson ist." Zudem dürften laut einem Erlass für verdeckte Ermittler Vertrauenspersonen in Verhandlungen und öffentlichen Unterlagen nicht genannt werden. "Auch ausländische Vertrauenspersonen sind entsprechend zu schützen."
Getroffen hat sich der Bezirksinspektor mit der Vertrauensperson in Deutschland, wie er erklärte. Dieser Informant hatte ein Aufenthaltsverbot für Österreich. Die Polizei wollte mit dem Mann offenbar nichts mehr zu tun haben, weil es mit ihm Schwierigkeiten gegeben haben soll.
Angeklagten riss Geduldsfaden
Während der gerichtlichen Einvernahme ist dem Angeklagten einmal der Geduldsfaden gerissen. Es seien immer die Polizisten, die sich Tag und Nacht bei ihren Ermittlungen voll einsetzen, auch diejenigen, die nachher Probleme bekommen.
Der Prozess wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf 7. Dezember vertagt. Es wurden noch drei Zeugen geladen.