Vier Jahre Haft
Prozess: 19-Jähriger stach Kontrahenten in den Hals
25.02.2019Ein 19-Jähriger, der einen Kontrahenten mit einer Bierflasche attackierte, ist verurteilt worden.
Ein 19-jähriger Angeklagter, der im Juni 2018 einem Kontrahenten in der Stadt Salzburg mit einer abgebrochenen Bierflasche in den Hals und Nacken gestochen haben soll, ist am Montag bei einem fortgesetzten Prozess am Landesgericht Salzburg zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Beschuldigte nahm Bedenkzeit
Die Staatsanwaltschaft hatte den Afghanen wegen versuchten Mordes und versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung angeklagt. Das Geschworenengericht unter Vorsitz von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski kam aber zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Tat nicht um einen Mordversuch, sondern um eine zweifache versuchte, absichtliche schwere Körperverletzung gehandelt habe. Der Beschuldigte nahm Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Attacke am 30. Juni 2018 am Rosenhügel in Salzburg
Zu dem Vorfall kam es am 30. Juni 2018 um 5.30 Uhr am Rosenhügel nahe des Mirabellgartens. Der Angeklagte sprach von Notwehr, weil er attackiert worden sei. Laut Staatsanwalt Leon-Atris Karisch waren die Stichverletzungen, die das Opfer, ein Afghane, erlitten hatte, "potenziell lebensgefährlich". Der Beschuldigte habe zuvor mit anderen Männern reichlich Alkohol konsumiert und sei dann mit dem Afghanen in Streit geraten. Einem Freund des Angeklagten sei es gelungen, die beiden zu trennen und vom Rosenhügel wegzuführen.
Der Angeklagte stach einem weiteren Mann in den Rücken
Der 19-Jährige sei allerdings mit zwei Bierflaschen in der Hand zurückgekehrt. "Er schlug dem Mann von hinten eine Bierflasche auf dem Kopf. Als dieser sich umdrehte, stach er ihm eine abgebrochene Bierflasche in den Hals", so der Staatsanwalt. Die Schnitte mussten genäht werden. Der Hals- und Nackenbereich sei sehr sensibel, gab der Staatsanwalt zu bedenken. Der Angeklagte habe es für möglich gehalten, dass er das Opfer tödlich verletzt. Er habe auch noch einem weiteren Mann, der dem Verletzten helfen wollte, in den Rücken gestochen.
Der Beschuldigte schilderte in dem Verfahren, dass er sich zunächst mit fünf Männern gestritten habe und diese dann auf ihn losgegangen seien. Er sei schließlich abgehauen, dann aber wieder zurückgekehrt, um mit ihnen zu reden. Mit der Bierflasche habe er ihnen nur Angst einjagen wollen. "Als mich jemand von hinten schlug, fuchtelte ich mit der Flasche herum. Ich hatte aber nicht die Absicht, jemanden schwer zu verletzen." Das Tatgeschehen lasse nicht zwingend auf einen Vorsatz schließen, meinte Verteidiger Christian Schubert.