Gutachten: Ermächtigung alleine durch Geschäftsordnung und Stellenbeschreibung.
Monika Rathgeber, die im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal entlassene Referatsleiterin, hätte zur Abwicklung der Finanzgeschäfte überhaupt keine Vollmacht des Landes-Finanzreferenten benötigt. Die Geschäftsordnung sowie ihre Stellenbeschreibung alleine hätten sie zu solchen Transaktionen ermächtigt, heißt es in einem aktuellen Gutachten, aus dem die "Salzburger Nachrichten" am Montag zitieren.
Professor Georg Lienbacher und Erich Pürgy von der Wirtschaftsuniversität Wien haben diese Expertise im Auftrag des Landes Salzburg erstellt. Die Spezialisten für öffentliches Recht kommen zu dem Schluss, dass Monika Rathgeber schon gemäß Geschäftsordnung des Amts der Landesregierung und aufgrund ihrer Stellenbeschreibung innerhalb der „haushaltsrechtlichen Grenzen unter anderem zur Fremdmittelbeschaffung und zum Schuldenmanagement befugt und mit der eigenverantwortlichen Besorgung dieser Aufgaben betraut“ war.
Die ihr erteilte Vollmacht habe daher nur insoweit eine „selbstständige normative Bedeutung“, als sie diese Geschäfte nicht allein habe abschließen dürfen, was ohne Vollmacht der Fall gewesen wäre. Die vom Finanzreferenten erteilte Vollmacht habe daher eine Einschränkung der Befugnisse der Referatsleiterin bedeutet, die einer Weisung gleichkomme – mit ihr wurde der Referatsleiterin das Vier-Augen-Prinzip auferlegt.
Lienbacher und Pürgy verneinen auch die Frage, ob derivative Geschäfte innerhalb des Schuldenmanagements die Zustimmung des Landtags gebraucht hätten. Auch der jeweilige Finanzreferent musste nicht die Zustimmung der gesamten Regierung einholen, um die Vollmacht zu gewähren.