FBI war in Ermittlungen involviert
Salzburg: 32-Jähriger wegen Kokain-Handel verhaftet
15.02.2022
Daten auf vermeintlich abhörsicherem Mobiltelefon entschlüsselt - 32-jähriger Angeklagter legte schließlich Geständnis ab - Urteil nicht rechtskräftig.
Ein 32-Jähriger ist am Dienstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Handels von rund drei Kilogramm Kokain im Zeitraum Februar bis Juni 2021 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Laut Anklage soll er zur Abwicklung der Drogengeschäfte ein "Anom"-Mobiltelefon verwendet haben, das als abhörsicher gilt. Das FBI war in die Ermittlungen involviert. Die US-Bundespolizei kann die Daten dieser Handys entschlüsseln.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der beschuldigte Serbe, der zu Prozessbeginn am 17. Jänner die Vorwürfe noch bestritten hatte, legte schließlich ein volles Geständnis ab. Sein Verteidiger Franz Essl verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Von den Niederlanden nach Salzburg geschmuggelt
Laut Anklage hat der wegen Drogendelikten vorbestrafte Angeklagte das Kokain bei zwei Unbekannten in Serbien bestellt, an zahlreiche unbekannte Abnehmer im Raum Salzburg verkauft und insgesamt 177.000 Euro an Einkünften daraus erzielt. Für ein Gramm Kokain habe er 60 Euro verlangt. Das Rauschgift sei in drei Kurierfahrten in Lkw von den Niederlanden nach Salzburg geschmuggelt und in Golling vom Serben übernommen worden.
Suchtgift
Mit dem Anom-Mobiltelefon habe der Beschuldigte mit den Lieferanten offen über das Suchtgift gesprochen, sagte die Staatsanwältin. Es sei mit dem Handy auch ein Foto von Drogen gemacht worden. Anhand von Entschlüsselungscodes kamen die Behörden auf die Spur des Serben. In der Wohnung des Mannes in der Stadt Salzburg fanden die Ermittler etwa 30 Gramm Kokain, 34.000 Euro in bar und ein Geldzählgerät. Die vom FBI ausgewerteten Daten wie Name, Wohnort und Familienangehörige stimmten mit seiner Person überein. Die US-Ermittler sollen "Anom"-Handys in kriminelle Banden eingeschleust haben, um deren Mitglieder aufzuspüren.
Das Gericht ließ die Handydaten des Serben nochmals von Experten überprüfen. Der Angeklagte erklärte zunächst, die Hälfte des sichergestellten Kokains sei für ihn und die andere Hälfte für einen Arbeitskollegen bestimmt gewesen. Zudem sei er nicht jener Mann, der in den ausgewerteten Chats mit dem Decknamen "Bizmark" bezeichnet wurde. Schließlich gestand er doch ein, dass er der sogenannte "Bizmark" gewesen ist.