Erhöhte Strahlung
Salzburger klagte Hausbesitzer wegen Sendemasten
09.01.2008
Ein Ehepaar aus der Salzburger Gemeinde Anif fühlt sich durch eine UMTS-Sendeanlage vor seinem Haus gestört und zog vor Gericht.
Vor zwei Jahren hat sich das Leben des Ehepaares Heidrun und Herbert Werner verändert: Seit damals ist auf einem Haus in 130 Metern Entfernung eine UMTS-Sendeanlage in Betrieb. Vor dem Schlafzimmer des Paares wurde eine Strahlung von 27.000 Mikrowatt pro Quadratmeter gemessen, der Salzburger Vorsorgewert liegt bei zehn Mikrowatt. Seither leiden die beiden unter anderem unter schweren Schlafstörungen. Nun haben sie den Hausbesitzer auf Herabminderung der Sendeleistung geklagt, das Urteil könnte für viele Sendeanlagen in ganz Österreich richtungsweisend sein.
Schlaflose Nächte und Kopfschmerzen
97 Prozent der Anrainer
haben schon vor Inbetriebnahme des Senders mit ihrer Unterschrift dagegen
protestiert, genutzt hat es nichts. Vor rund zwei Jahren ging der als
Rauchfang getarnte Sender mitten im Ortsteil Niederalm in Betrieb. Und seit
damals gehören schlaflose Nächte und heftige Kopfschmerzen zum Alltag des
Ehepaares. "Meine Frau hat ein Gefühl, als ob lauter Ameisen in ihrem
Gesicht krabbeln würden", schildert Werner. Und als die Anlage einmal für
zwei Tage ausfiel, haben es die Werners sofort gespürt, noch bevor sie davon
erfahren haben.
Wertminderung
Die beiden überlegten schon, das Haus zu
verkaufen. "Der Makler sagte, durch den Sender habe das Haus eine
Wertminderung von 30 bis 50 Prozent. Aber auch Wegziehen würde nichts
bringen, denn womöglich setzen sie uns am neuen Wohnort wieder einen Mast
vor die Nase." Mit einigen technischen Schutzmaßnahmen wurde die Situation
für die beiden inzwischen etwas erträglicher, "aber es ist gefährlich, wenn
man nichts spürt, es aber ja voll weiterstrahlt." Auch in der
Umgebung hätten etliche Nachbarn gesundheitliche Probleme, so stark wie bei
ihnen, strahle es aber ansonsten nirgends.
Kommende Woche neuer Prozess
Schließlich zog Werner vor Gericht.
Aus juristischen Gründen sei eine Klage gegen die beiden Mobilfunkbetreiber
nicht möglich gewesen, deshalb klagte er den Hausbesitzer auf Herabminderung
der Sendeleistung. "Der wohnt in drei Kilometern Entfernung ohne Strahlung
und streift jeden Monat die Miete dafür ein." Eine erste Verhandlung fand
bereits im Jänner 2007 statt, nun liegen die Gutachten vor und in der
kommenden Woche wird erneut prozessiert.
Gutachten eines Umweltmediziners gefordert
Als medizinischer
Gutachter wurde von Gericht ein Neurologe bestellt, was bei Werner auf
Unverständnis stößt. "Der hat festgestellt, dass wir fast schon paranoid
sind und uns alles einbilden", so der Anifer, der die Bestellung eines
Umweltmediziners fordert. Außerdem beklagt er, dass nur eine einzige Studie
über Handystrahlung zugelassen wurde, die ausgerechnet von einem
Mobilfunk-Betreiber mitfinanziert worden sei. Aber auch mit der Politik ist
der Pensionist unzufrieden: "Die Republik hat Milliarden mit den
Handy-Lizenzen verdient, aber die Gesundheit der Menschen ist allen egal. Es
gibt bis heute keinen gesetzlichen Grenzwert für die Strahlung." Der
Salzburger Vorsorgewert ist nur eine Empfehlung des Umweltmediziners des
Landes Salzburg.