Kunstflugpilot

Salzburger Mozartsteg unterflogen: Geldstrafe

28.08.2007

Der österreichische Kunstflugpilot Hannes Arch wurde jetzt für ein spektakuläres Manöver bei einer Airshow am 25. Mai 2006 mitten in der Stadt Salzburg zu einer Verwaltungsstrafe verurteilt.

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Der Pilot hatte für das Unterfliegen des Mozartsteges vor tausenden Zusehern keine Bewilligung durch die Austro Control vorweisen können. "Die Strafe hat unter 5.000 Euro betragen. Ich akzeptiere sie. Den Rest der einmaligen, schönen Aktion beurteilt das Publikum", sagte Hannes Arch.

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Nicht tiefer als 30 Meter fliegen
Die Verwaltungsstrafe des Magistrates Salzburg ist nicht die einzige Strafe, die dem 39-jährigen Europameister aus Trofaiach (Steiermark) aufgebürdet wurde. Die Austro Control hatte seinen Kunstflugbescheid für ein Jahr lang limitiert und dabei die Mindestflughöhe nach oben gesetzt. Demnach durfte er nicht mehr unter 30 Meter über dem Boden fliegen.

"Es hat damals ein Missverständnis in Zusammenhang mit den Luftverkehrsregeln gegeben. Ich war der Annahme, das Unterfliegen von Brücken sei sehr wohl möglich gewesen", erklärte Arch. Die befristete Auflage durch die Austro Control sei heuer im Frühjahr wieder aufgehoben worden. Mit der Geldstrafe ist er einverstanden. "Sie liegt im Rahmen und ist nicht extrem hoch", gab sich Arch zufrieden. Immerhin hat dem Steirer laut Strafamt ein bis zu 23.000 Euro hohes "Bußgeld" gedroht.

Arch zeigte sich erleichtert, dass alle weiteren Anzeigen und Anschuldigungen "viel Wind um nichts" waren. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte wegen des Verdachtes der Gemeingefährdung ermittelt. Die Vorerhebungen wurden eingestellt.

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