Die 52-Jährige und ihr 22-jähriger Bekannter wurden zu sechs bzw. fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Mit einer grauenvollen Bluttat in einer Tiefgarage beim Salzburger Hauptbahnhof musste sich am Mittwoch ein Schöffengericht in Salzburg auseinandersetzen. Ein 51-jähriger Obdachloser wurde am 3. März dieses Jahres von einer 52-jährigen Salzburgerin und ihrem 22-jährigen Bekannten laut Anklage "zu Tode geprügelt". Im fortgesetzten Prozess ist am Abend das nicht rechtskräftige Urteil ergangen: Die angeklagte Frau erhielt eine Haftstrafe in der Höhe von sechs Jahren, ihre Kumpane fünfeinhalb Jahre wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge.
Fühlten sich vom Obdachlosen gestört
Das Duo hatte sich
am frühen Morgen nach einer Zeche vom Schnarchen und "vom Gestank" des
Obdachlosen, der in einer Fahrradbox lag, gestört gefühlt und ihn deshalb
aufgeweckt. Als Walter K. die alkoholisierten Angreifer beschimpfte, traten
die beiden auf seinen Oberkörper ein - so lautete der Vorwurf der
Staatsanwaltschaft. Nachdem das Opfer auf allen Vieren heraus gekrochen war,
sollen sie erneut losgeschlagen haben.
An Lungenödem gestorben
Walter K. erlitt schwere
Verletzungen an der Milz, Rippenbrüche und stark blutende Wunden im Gesicht.
Er starb an einem durch die Schläge hervorgerufenen Lungenödem.
Augenzeugen bestätigen Vorfall
Die beiden Angeklagten
machten am ersten Prozesstag im August widersprüchliche Angaben. Der
22-Jährige gestand ein, er hätte dem Mann ein paar Tritte gegen Füße und
Bauch abgegeben. Ihm ins Gesicht geschlagen und einen Schubs von hinten
versetzt, so dass der Obdachlose auf den Betonboden stürzte, hätte dann
allerdings seine Bekannte. Die 31 Mal vorbestrafte Sozialhilfeempfängerin
beteuerte aber, sie habe mit strafbaren Handlungen nichts zu tun.
Augenzeugen haben den Vorfall jedoch bestätigt.