Autolenker verurteilt

Schüler niedergefahren und geflüchtet

31.08.2011

Der 37-Jährige hatte zwei Buben gerammt - einer wurde getötet.

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© TZ ÖSTERREICH/Kernmayer
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Neun Monate teilbedingte Haft, davon drei Monate unbedingt: So lautete das nicht rechtskräftige Urteil am Landesgericht Salzburg heute, Mittwoch, für einen 37-jährigen Autofahrer, der am 27. November 2009 in Strobl im Salzburger Flachgau zwei Buben im Alter von 13 und 14 Jahren aus Wien gerammt hatte, als sie gegen 22.00 Uhr die St. Wolfganger Landesstraße überqueren wollten. Der 14-Jährige war auf der Stelle tot, sein Cousin wurde schwer verletzt. Der Verteidiger meldete Strafberufung an, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.

Der Schuldspruch erging wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässig schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Auch wenn eine Alkoholisierung des Nebenerwerbsbauern nicht nachweisbar war, lagen für Einzelrichterin Karoline Edtstadler dennoch besonders gefährliche Verhältnisse vor: Einerseits fuhr der gebürtige Oberösterreicher in der Dunkelheit mit Abblendlicht 80 bis 86 km/h, was aber laut dem Kfz-Gutachten um rund 30 km/h zu schnell war, denn mit Abblendlicht dürfe man höchstens 55 km/h fahren. Andererseits würden die Dunkelheit und der einsetzende Regen ebenso als Erschwerungsgrund gelten wie auch der Konsum von fünf halbe Bier von Nachmittag an bis rund 20.00 Uhr, der einen Zustand der Müdigkeit des Pkw-Lenkers hervorgerufen habe, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Staatsanwalt Alexander Winkler hatte eine Alkoholisierung des Autofahrers angenommen. Er berief sich auf Zeugen, die berichteten, der Beschuldigte habe am Nachmittag und am Abend mindestens fünf halbe Bier getrunken. Der Angeklagte selbst, der damals Fahrerflucht begann, sprach aber von nur zwei halbe Bier. Für Verteidiger Hans-Peter Neher lagen keine besonders gefährlichen Verhältnisse vor. "Er war nicht alkoholisiert, es war eine normale Dunkelheit und keine schlechte Sicht."

Der Nebenerwerbsbauer hatte laut dem Staatsanwalt den Unfallort fluchartig verlassen und sich zwei Tage lang versteckt. Die Polizei entdeckte den beschädigten VW Passat in einer Scheune des Angeklagten. Er sei in Panik nach Hause gefahren, habe sich dort verkrochen und Alkohol getrunken, schilderte der 37-Jährige bei der ersten Hauptverhandlung am 16. Mai 2011. "Für mich ist eine Welt zusammengebrochen." Er habe den 14-Jährigen deshalb auf der Straße liegen gelassen, weil es für ihn klar gewesen sei, dass "nichts mehr zu machen war". Heute ärgere er sich darüber, dass er ihn nicht weggezogen hatte. Dass er die Scheinwerfer beim Wegfahren ausschaltete und erst nach 150 Meter wieder einschaltete, wie eine Zeugin schilderte, stritt der Angeklagte ab.

Der 13-jährige Cousin des Toten wurde bei dem Unfall in eine Wiese geschleudert und dann von einem Autofahrer gefunden. Der Wiener wurde laut einem Privatbeteiligtenvertreter schwer traumatisiert. Dem Buben wurde ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 5.189 Euro zugesprochen.
 

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