Gimpflicher Ausgang
Selbstmordversuch in Salzburger Gericht
14.01.2008
"...ist schuldig": Eine Frau stürzte sich bei der Urteilsverkündung in einem Salzburger Gericht über die Brüstung. Sie überlebte verletzt.
Glimpflich hat am Montag ein Selbstmordversuch im Salzburger Landesgericht geendet. Zu Beginn der Urteilsverkündung rannte eine 37-jährige Beschuldigte aus dem Verhandlungssaal im zweiten Stock, stürzte sich über die Brüstung und fiel auf einen Schreibtisch in der Innenhalle des Gerichts. Die Lebensmüde war laut Mediensprecher Hans Rathgeb nach dem Acht-Meter-Sturz ansprechbar.
(c) APA
Schutzengel
Während sich das Personal des Landesgerichts sofort
um die verletzte deutsche Staatsbürgerin kümmerte, alarmierte Rathgeb
Notarzt und Polizei. "Die Frau hat alle Schutzengel gehabt, die es
gibt. Es ist relativ glimpflich ausgegangen, sie war bei Bewusstsein und
konnte sich bewegen", zeigte sich der designierte Gerichtspräsident
erleichtert.
Wegen der Renovierung des Gebäudes sind in den vergangenen Tagen Möbelstücke aus den Zimmern geräumt und in die überdachte Halle, die den Alt- mit dem Neubau verbindet, gestellt worden. Diese dürften den Aufprall der Frau gedämpft haben, vermutete Rathgeb.
Sprung während des Schuldspruches
Der Vorfall ereignete
sich gegen 9.45 Uhr, genau in dem Moment, als die Richterin die Worte "....ist
schuldig" gesagt habe. "Die Frau ist aufgesprungen, zur Tür hinaus
und über die Brüstung gesprungen", schilderte Rathgeb."
Die Richterin habe weder den Urteilsspruch noch das Strafausmaß verkünden
können. "Die Frau befand sich sicherlich in einem Ausnahmezustand",
so der Mediensprecher.
Der Prozess fand im Saal 256 statt und hatte um 9.00 Uhr begonnen. Die Beschuldigte musste sich vor einer Einzelrichterin wegen eines Körperverletzungsdelikts verantworten. Nicht bestätigten Informationen zu Folge soll die Frau vor einigen Wochen schon einmal einen Selbstmordversuch begangenen haben. Sie sprang in die Salzach, wurde aber von Burschen gerettet. Dabei soll sie sich gewehrt und einen Lebensretter verletzt haben. Wegen dieser Straftat soll sie vor Gericht gestanden sein.