Obmann eines obskuren Freizeitvereins soll Kinder sexuell missbraucht.
Sieben Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber höhergradig abnorme Rechtsbrecher: So lautete heute, Freitag, am Landesgericht Salzburg das nicht rechtskräftige Urteil für einen 32-jährigen Salzburger aus dem Flachgau, der laut Anklage fünf Kinder und Jugendliche sowie eine junge Frau missbraucht und vergewaltigt haben soll.
Das Urteil des Salzburger Schöffensenates unter Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer erfolgte großteils im Sinne der Anklage. In einem Vorwurf gab es einen Freispruch.
Das Gericht ortete das Vergehen der Vergewaltigung, der geschlechtlichen Nötigung, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, der pornografischen Darstellung Minderjähriger sowie das Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der Bestimmung zur falschen Beweisaussage.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Von einer angeklagten Vergewaltigung und vom Vorwurf einer Verleumdung wurde der Mann freigesprochen, wie Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowski gegenüber der APA erklärte. Die Öffentlichkeit war vom Prozess großteils ausgeschlossen worden.
Nicht rechtskräftig
Die Strafdrohung für den Beschuldigten betrug von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft. Der Verteidiger des Salzburgers, Rechtsanwalt Lukas Wolfgang Berger, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Der Prozess ist am 8. Oktober gestartet. Der bisher unbescholtene Kraftfahrer beteuerte seine Unschuld. Der verheiratete Mann hatte im Sommer 2012 einen Freizeitverein mit historischem Bezug gegründet. Der harmlos klingende Verein soll laut Staatsanwalt Andreas Allex aber ein sektenartiger "Orden" gewesen sein, den der Angeklagte dazu benutzt habe, seine sexuellen Fantasien auszuleben.
Über den Verein seien Kindern angeworben worden, und an den "Orden" hätten sich vor allem Frauen gewandt, die sich in einer Krise befinden, "er hat sich ihr Vertrauen erschlichen", sagte der Staatsanwalt. Über Facebook seien die Frauen dann von einer angeblichen höheren Macht zu Prüfungen und Aufgaben aufgefordert worden, vielfach sei der Beschuldigte dort selbst als Engel aufgetreten. "Die Prüfungen waren dazu da, um seine sexuellen Gelüste zu erfüllen." Der 32-Jährige habe bei seiner Vernehmung selbst eingeräumt, dass er den "Orden" wegen des Zugangs zu Sexualkontakten geschaffen habe. Druck und Drohungen hätte er aber nie ausgeübt. "Aber durch Aussagen der Opfer und Chat-Protokolle wird er belastet", erklärte der Staatsanwalt.
Verteidiger Berger hatte einen Freispruch beantragt. So habe sich etwa bei der kontradiktorischen Einvernahme der vermeintlichen Opfer gezeigt, dass die Kinder sich selbst mit fremden Passwörtern eingeloggt hätten. "Mein Mandant bekennt sich nicht schuldig", sagte der Anwalt.
Auch die Ehefrau des Angeklagten wurde verurteilt, und zwar wegen Beitrags zur gefährlichen Drohung. Von den Vorwürfen der Falschaussage und Verleumdung wurde sie freigesprochen. Die nicht geständige, 25-jährige Frau erhielt drei Monate bedingt. Ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Karl Wampl, meldete Rechtsmittel an. Daher ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig.
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