Salzburg

Skiunfall mit Fahrerflucht in Leogang

25.02.2011

Ein anderer Skifahrer schoss die 67-jährige ab und ließ sie verletzt liegen.

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Laut Alpinpolizei begehen viele Wintersportler nach einer Kollision auf der Piste Fahrerflucht. Diese traurige Erfahrung machte am Freitagvormittag eine 67-jährige Skifahrerin aus dem bayerischen Rosenheim (D) im "Asitz"-Skigebiet von Leogang im Pinzgau: Ein von oben kommender Skifahrer prallte mit hoher Geschwindigkeit gegen die Deutsche, beide kamen zu Sturz. Der Unfallverursacher fuhr mit blutender Nase davon und ließ die Frau, die sich offenbar schwer verletzt hatte, auf der Piste liegen.

Kein Helm
Die Verletzte wurde von der Pistenrettung geborgen und dann mit dem Rettungshubschrauber "Martin 6" ins Krankenhaus nach Zell am See gebracht. Die Frau hatte keinen Helm getragen, teilte die Sicherheitsdirektion Salzburg mit.

20% begehen Fahrerflucht
Rund 90 Prozent der Ski- und Snowboardunfälle im organisierten Skiraum seien zwar selbst verschuldet und nur ein geringer Teil der Pistenunfälle auf Kollisionen zurückzuführen, allerdings würden viele Wintersportler nach Zusammenstößen Fahrerflucht begehen, weiß Oberst Hans Ebner, Leiter des Alpindienstes des Innenministeriums. "Durchschnittlich handelt es sich bei etwas mehr als 20 Prozent der von der Alpinpolizei erhobenen Unfälle um Fahrerfluchtunfälle", erklärte Ebner auf der Homepage des Innenministeriums.

Die Zahl der Unfälle mit Fahrerflucht auf den Pisten nahm in den vergangenen Jahren jedoch stetig ab. Vom 1. November 2010 bis 15. Jänner 2011 ereigneten sich 195 Fahrerfluchtunfälle auf Österreichs Skipisten, im Vergleichszeitraum der vergangenen Saison waren es noch 242 und in der Saison 2008/09 gar 292 Unfälle mit Fahrerflucht.

"Im-Stich-Lassen eines Verletzten"
Wer einen anderen am Körper verletzt und ihm nicht Erste Hilfe leistet, handle nicht nur moralisch bedenklich, sondern begehe das Delikt "Im-Stich-Lassen eines Verletzten" (Paragraf 94 StGB), heißt es auf der Website. Die Strafdrohung beträgt bis zu einem Jahr, bei schwerer Körperverletzung bis zu zwei Jahren Haft.

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