"Ich weiß auch nicht, warum ich das gemacht habe. Ich finde keine Freundin."
Gerade erst einschlägig verurteilt, hat ein 45-jähriger Wiederholungstäter aus Salzburg im Vorjahr 46 Frauen am Telefon sexuell belästigt. Der fünfmal vorbestrafte Stalker stand Dienstag Nachmittag erneut wegen "beharrlicher Verfolgung" vor einem Salzburger Strafrichter. Der reumütig geständige Beschäftigungslose wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten unbedingt nicht rechtskräftig verurteilt.
Psychotherapie zu wenig
"Ich weiß auch nicht, warum ich das
gemacht habe. Ich finde keine Freundin. Das Ganze tut mir wahnsinnig leid",
sagte der Angeklagte mit Tränen in den Augen zu Einzelrichter Günther
Nocker. Die bei der jüngsten Verurteilung im März 2009 vom Gericht
angewiesene, einmal wöchentliche Psychotherapie sei einfach zu wenig
gewesen, meinte der korpulente 45-Jährige, der von 600 Euro Notstands-
beziehungsweise Sozialhilfe lebt und noch bei seiner Mutter wohnt.
Obszöne Sprüche
Über Babymoden-Inserate im
Kleinanzeigenteil von Zeitungen hatte der Salzburger die Nummern seiner
Opfer ausgeforscht. Einige Frauen rief er bis zu 18 Mal am Tag an. Er gab
sich als "Stefan Fuchs, Mitte 30" aus und terrorisierte sie meist in der
Nacht mit obszönen Sprüchen. Die von den verzweifelten Frauen alarmierte
Polizei konnte schließlich die Telefonnummer des ehemaligen Lastwagenfahrers
ausfindig machen.
Bis zu 20 Mal am Tag
Im vergangenen März wurde der Mann am
Salzburger Landesgericht bereits zu sieben Monate teilbedingt, zwei Monate
davon unbedingt, verurteilt. Er fand die Telefonnummern von 14 jungen
Müttern ebenfalls in Zeitungsinseraten und versetzte sie bis zu 20 Mal am
Tag in Angst und Schrecken. "Schon während der laufenden Ermittlungen haben
Sie wieder Frauen angerufen. Stellen Sie sich einmal vor, was in den Frauen
da vorgeht", gab der Richter zu bedenken.
"Engmaschigere" Therapie
Die erneuten zahlreichen
Anrufe sind für Verteidiger Michael Hofer "zwar ein Schock gewesen, es war
aber ein Hilfeschrei von einem Menschen, der vom Schicksal benachteiligt
ist". Da die einwöchige Therapie bisher nichts geholfen habe, halte er eine
"engmaschigere" Psychotherapie für sinnvoller, was aber für seinen Mandanten
ein finanzielles Problem sei. "Mit einer Haftstrafe allein ist es nicht
getan."
Allerdings ist die gerichtliche Weisung über die einwöchige Therapie von der letzten Verurteilung noch aufrecht. Der Angeklagte, der von einigen Fakten freigesprochen wurde, nahm das Urteil an. Staatsanwältin Sandra Lemmermayer gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.