18 Jahre Haft

Stalker soll Freund seiner "Flamme" ermordet haben

20.09.2023

Ein Ungar (34) muss sich wegen Mordes vor einem Geschworenengericht verantworten. 

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© Mike Vogl
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Dramatische Szenen haben sich am 27. März in Henndorf, Flachgau, abgespielt. Ein Ungar soll aus Eifersucht den Freund einer Frau, die ihn eigentlich abgelehnt hatte, mit einem Küchenmesser ermordet haben. Als der Angeklagte das Paar in der Wohnung in Henndorf besuchte und der Partner öffnete, weil er gerade zur Arbeit gehen wollte, stach der Ungar mit einem Küchenmesser mit der Klingenlänge von 13,5 Zentimetern mehrmals zu. Der Moldawier verblutete. Die Frau flüchtete zu Nachbarn und alarmierte die Polizei. 

Am Mittwoch stand der Stalker vor dem Salzburger Landesgericht und musste sich wegen Mordes verantworten. Sein Anwalt plädiert auf Notwehr. 

Zurückweisung nicht akzeptiert

Grund für die Wahnsinnstat soll laut Staatsanwaltschaft Eifersucht sein. Der Angeklagte habe sich nur ein Mal mit der Angebeteten getroffen haben, danach hörte er nicht mehr auf sie zu stalken. Immer wieder rief er an, ohne, dass sie das auch wollte. "Wieder einmal geht es um eine Zurückweisung durch eine Frau, die der Täter nicht verkraften konnte", sagte Staatsanwalt Sebastian Wolfsteiner.

Die beiden hätten sich auf einer ungarischen Datingplattform kennengelernt. Nach einem einmaligen Treffen in Henndorf wünschte sie keinen Kontakt mehr. Doch der Ungar akzeptierte ihre Entscheidung nicht. "Ich habe mich schon über das Internet in sie verliebt. Sie war die Frau, nach der ich mich immer gesehnt hatte. Ich wollte die Beziehung unbedingt haben", sagt er vor Gericht.

Er kontaktierte danach sie unter verschiedenen Namen und Nummern über Sozialmedia und das Telefon. Danach gab der Ungar seine Wohnung und Arbeit in Deutschland auf und zog sogar nach Henndorf. Der Moldawier, mit dem die Frau eine Beziehungspause eingelegt hatte, zog indessen wieder bei ihr ein. 

Trotzdem ließ der Angeklagte nicht locker und beobachtete die beiden. "Er wusste genau, wann sie in der Früh immer außer Haus gehen", so der Staatsanwalt. 

Das Geschworenengericht befand den 34-Jährigen schuldig. Er wurde wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er Mutter, Vater und Bruder des Opfers und der Freundin jeweils 50.000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. 

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