Salzburg

Urteile im Testament- Fälscherprozess

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Der Hauptangeklagte wurde zu 7 Jahren Haft verurteilt.

Nach 21 Verhandlungstagen und vier Schuldsprüchen im aufsehenerregenden Prozess um Testamentsfälschungen beim Vorarlberger Bezirksgericht (BG) Dornbirn sind heute, Dienstag, am Salzburger Landesgericht die restlichen sechs Urteile gesprochen worden. Der geständige Hauptbeschuldigte Jürgen H. (48), suspendierter Geschäftsstellenleiter des BG Dornbirn, erhielt sieben Jahre Haft unbedingt.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Andreas Posch ging nach 30-stündiger Beratung  davon aus, dass Jürgen H. nicht der alleinige Drahtzieher der Manipulationen gewesen ist: Alle Angeklagten wurden verurteilt. Die ehemaligen Gerichtskollegen des Hauptbeschuldigten, Clemens M. (52), und Kurt T. ( 49) wurden zu je drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt verurteilt. Der frühere Gerichtsbedienstete Walter M. (72) erhielt zwei Jahre Haft unbedingt.

Die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz (48), wurden zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, zehn Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen. Schuldig gesprochen wurde auch ein geständiger Freund des Hauptbeschuldigten: Peter H. (48) kassierte eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Ernüchternde Bilanz des Schöffensenates
Laut dem Vorsitzenden des Schöffensenates, Andreas Posch, hat es ein "System Dornbirn" gegeben. "Es war keine One-Man-Show von Jürgen H.", betonte der Richter. "Da bin ich ganz bei Staatsanwalt Manfred Bolter." Es habe sich um die Spitze des Eisberges gehandelt, es sei einiges verschlungen worden, was nicht mehr zutage gebracht werden konnte, verwies Posch auf die Malversationen am Bezirksgericht Dornbirn.

Das Gericht sei in wesentlichen Punkten den Aussagen des Hauptbeschuldigten Jürgen H. gefolgt. "Die Schuldsprüche basieren aber nicht einzig und allein auf den Aussagen von Jürgen H.", erläuterte der Vorsitzende, sondern sie beruhten auf Beweismitteln. Insgesamt habe er ein "horribles Unrechtsbewusstsein" und mangelnde Zivilcourage festgestellt, auch bei Zeugen. "Für jeden war das Winkeln normal. Auch Kollegen haben wirklich nicht geglänzt

 

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