Urteil nicht rechtskräftig
Tödliche Schießerei im Gastgarten: 18 Jahre Haft wegen Mordes
09.07.2020
Der Zweitangeklagte wurde vom Vorwurf der Beitragstäterschaft freigesprochen.
Der Prozess um eine tödliche Auseinandersetzung vor einem Salzburger Cafe im Juni des Vorjahres hat am späten Donnerstagnachmittag mit einem Schuld- und einem Freispruch geendet. Ein 32-jähriger Albaner wurde wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt, ein um drei Jahre älterer Landsmann wurde hingegen vom Vorwurf der Beitragstäterschaft zum Mord freigesprochen.
Laut Anklage soll der 32-Jährige einen 46-jährigen Bosnier erschossen und dessen 24-jährigen Sohn durch einen zweiten Schuss schwer verletzt haben. Im Prozess gab der Angeklagte die Schüsse zu, bestritt aber jede Tötungsabsicht. Er habe den Mann nur verletzen wollen. Der 35-Jährige soll ihm die Tatwaffe zur Verfügung gestellt haben. Dieser wurde daher nach dem Waffengesetz zu neun Monaten Haft verurteilt, wurde aber bereits enthaftet, weil er schon ein Jahr in U-Haft verbracht hatte. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.