Würmer in der Hose
Urteile nach Misshandlung von Soldaten
12.06.2009
Die geständigen Beschuldigten kamen ohne Freiheitsstrafe davon. Sie müssen jeweils zwischen 50 und 90 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen.
Der fortgesetzte Prozess gegen neun ehemalige Rekruten der Krobatinkaserne in St. Johann im Pongau wegen einer Racheaktion an ihrem Kompaniekollegen ist am Freita, am Salzburger Landesgericht mit einer diversionellen Einigung zu Ende gegangen. Die mittlerweile im Sinne der Anklage geständigen Beschuldigten kamen ohne eine Freiheitsstrafe davon: Sie müssen jeweils zwischen 50 und 90 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen.
"Schwere Körperverletzung und Freiheitsentziehung" warf Staatsanwältin Susanne Milleder den Männern im Alter von 19 bis 22 Jahren vor. Die Burschen aus Salzburg und Tirol hatten im September 2008 einen 20-jährigen Kameraden aus Tirol mit Gurten ans Bett gefesselt, ihm Heuschrecken und Mehlwürmer in die Unterhose gesteckt, seine Genitalien mit Tabasco eingeschmiert, ihn ins Freie geschleppt und an einen Laternenmasten gefesselt.
Schwere Körperverletzung
Der Erstangeklagte gestand zudem
ein, er habe dem Rekruten beim Mundzuhalten die Nase gebrochen. Deshalb muss
er sich nicht nur - wie die anderen - wegen Freiheitsentziehung, sondern
wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Er erhielt 90 Stunden
gemeinnützige Tätigkeit, die sieben anderen "jungen Erwachsenen" 50 Stunden.
Der neunte Angeklagte, der wegen seiner 22 Jahre als Erwachsener gilt, muss
60 Stunden "schwitzen".
Mit der Vermittlung der gemeinnützigen Leistungen werde der Bewährungshilfe-Verein "Neustart" beauftragt, erklärte die Staatsanwältin. Erst wenn die Männer ihre Arbeit absolviert haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Strafregister scheint ihr Vergehen dann nicht auf. Die Ex-Soldaten und auch die Staatsanwaltschaft akzeptierten den Beschluss von Einzelrichter Peter Hattinger. Die Verhandlung war bereits nach 15 Minuten beendet, Zeugen wurden keine mehr gehört.
Racheaktion
Am ersten Prozesstag am 3. April hatte Verteidiger
Thomas Hölber erörtert, warum die Grundwehrdiener die Racheaktion setzten:
Sie hätten unter dem "psychopathischen und kameradschaftsfeindlichen
Verhalten" des Tirolers sehr gelitten. Der Rekrut sei beinahe täglich
stockbetrunken in die Kaserne gekommen, habe schlafenden Kameraden die
Decken weggerissen und in deren Betten und Kästen uriniert. Die Folge seien
Strafmärsche, Strafdienste bis 22.00 Uhr und Heimfahrverbote für die ganze
Kompanie gewesen.